Home
Erklärungen
Button Erstellung
der Quellcode
Kontakt
der Quellcode
Kontakt

 
Gentechnisch veränderte Grundnahrungsmittel

Chancen und Risiken für die Ernährung des Menschen am Beispiel der „Genrübe“

 

   


Inhaltsverzeichnis

1          Bedeutung der Zuckerrübe als Grundnahrungsmittel
1.1       Zucker als Energielieferant
1.2       Die wirtschaftliche Bedeutung des Zuckers

2         Steigerung des Zuckerrübenertrages durch Gentechnik
2.1      Gründe für die Steigerung des Zuckerrübenertrages
2.2      Ertragssteigerung durch herbizid- und virusresistenter Zuckerrüben
2.2.1   Erklärung des Begriffs „Gentechnik“
2.2.2   Die Pflanzenkrankheit Rhizomania (Wurzelbärtigkeit)
2.2.3   Das Prinzip der Wurzelbärtigkeitsimmunisierung von Zuckerrüben durch Gentechnologie
2.2.4   Unkraut als Gefahr für die Zuckerrübe
2.2.5   Eigenschaften und Einsatz des Pflanzenschutzmittels „Roundup“
2.2.6   Prinzip der Herstellung einer Roundupresistenten Zuckerrübe
2.3      Vor- und Nachteile genmanipulierter Zuckerrübensorten
2.3.1   Argumente für genmanipulierte Zuckerrüben
2.3.2   Risiken, die eine genmanipulierte Zuckerrübe mit sich bringt

3         Gentechnische Freilandversuche
3.1      Entwicklung
3.2      Gesetzgebung
3.3      Konfliktsituationen

4         Genmanipulierte Lebensmittel und ihre Zukunft
4.1      Chancen genmanipulierter Lebensmittel
4.2      Eingrenzung und Kontrolle lebensmittelbezogener gentechnologischer Experimente


1.    Bedeutung der Zuckerrübe als Nahrungsgrundlage

Jedem ist bekannt, dass ein Großteil der Lebensmittel mit Zucker versüßt wird. Woher dieser Zucker stammt, und welche Rolle die Pflanzen spielen, die den Zucker produzieren, ist für die meisten Lebensmittelkonsumenten jedoch eher uninteressant. Der wichtigste natürliche Zuckerproduzent in Europa ist die Zuckerrübe. Der aus ihr gewonnene Zucker dient natürlich in erster Linie dazu, uns „das Leben zu versüßen“. Dass die Bedeutung der Zuckerrübe nicht nur in der hervorragenden Süßkraft seines Zuckers liegt, wird in den folgenden Punkten erklärt.
 

1.1  Der aus der Zuckerrübe gewonnene Zucker als Energielieferant

Der Zucker der Zuckerrübe besteht größtenteils aus dem Disacharid Sacharose und findet meist in diversen Nahrungsmitteln seine Verwendung. Außerdem kann er leicht verdaut werden und somit durch seinen sehr hohen Energieinhalt schnell Energie liefern (nach [1] S.42). Wie dieser Energieinhalt vom menschlichen Organismus genutzt wird, sei im Folgenden erklärt.
Da der Stoffwechsel eine essentielle Grundlage für die Aufrechterhaltung des menschlichen Lebens ist und gerade dafür Energie notwendig ist, muß man dem Organismus diese liefern. Ebenso ist Energie für zusätzlich anfallende Leistungen von großer Bedeutung. Bezieht man sich auf einen Menschen, der sich zwölf Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme in völliger Ruhe befindet, so kann man den folgenden Grundumsatz an Energie (in kJ) in einer Tabelle darstellen:

Grundumsatz (DGE)


Tab. 3.1 ([1] S.13)

Bei bestimmten Leistungen, wie z.B. Sport, bei denen der Mensch aus der Ruhe gebracht wird, ist der Umsatz an Energie natürlich höher. Dabei ist die Art und Schwierigkeit der zu verrichtenden Arbeit ausschlaggebend. (nach [1] S. 13-15)
Wie gelangt man jedoch zur benötigten Energie? In erster Linie gelangt man durch Nahrungsaufnahme an sie. Der Energiegehalt der Nährstoffe wird wiederum von den darin gebundenen Energieträgern bestimmt. Solche Energieträger sind Kohlenhydrate, Fette und Eiweiß. Jeder dieser Nährstoffe hat einen speziellen Energieinhalt:

Physiologischer Energiegehalt der Nährstoffe


Tab. 4.1 ([1] S.12)

Es können nicht alle Zellen Energie aus beliebigen Nährstoffen produzieren. Zellen, wie die des Zentralnervensystems und die Erythrozyten, gewinnen nur aus Glucose Energie. Daher müßte bei einem Glucosemangel folglich Glucose erst aus anderen Nährstoffen aufgebaut werden. Aus diesem Grund bezeichnet man die Kohlenhydrate auch als „Energielieferanten 1. Ordnung.“ (A. Schlieper, Grundfragen der Ernährung, S. 39)
Nimmt der Mensch eine normal gemischte Kost zu sich, welche Zucker enthält, so wird diese im Verdauungsextrakt (Darm) einem enzymatischen Abbau unterzogen. Die Endprodukte des Kohlenhydratabbaus im Darm sind etwa 200-250 g Glucose, 10-15 g Galaktose und 30 -60 g Fructose, welche wiederum durch das Enzym Insulin in die Leberzellen, Muskelzellen und ins Fettgewebe transportiert werden. Da die Glucose das hauptsächliche Endprodukt des enzymatischen Kohlenhydratabbaus ist, wird im Folgenden nur auf die Glucose eingegangen. In den Zellen aufgenommen, wird Glucose durch das Enzym Hexokinase mit dem Coenzym ATP mit Phosphat zu dem, für den  Stoffwechsel wichtigen, Glucose-6-phosphat verestert. Glucose-6-Phosphat spielt eine wichtige Rolle, da durch ihren anaeroben Kohlenhydratabbau (Glykolyse) Energie in Form von ATP aufgebaut werden kann.
In der Glykolyse wird Glucose-6-Phosphat zu Fructose-6-Phosphat isomerisiert, welche unter Verbrauch von 1 ATP zu Fructose-1,6-bisphosphat phosphoryliert wird. Durch ihre anschließende Spaltung entstehen ein Molekül Dihydroxyacetonphosphat und ein Molekül Glycerinaldehyd-3-phosphat. Letzeres wird durch das Coenzym NAD+  dehydriert, 1 NADHH+ gebildet und im weiteren Verlauf zu Glycerinsäure-1,3-diphosphat phosphoryliert. Schließlich entsteht durch Umwandlung von Glycerinsäure-1,3-bisphosphat, unter Bildung von 1 ATP, Glycerinsäure-3-phosphat. Diese wird dehydratisiert und über mehrere Stufen zu Brenztraubensäure umgewandelt. Hierbei entsteht wieder 1 ATP. Letztlich wird die Brenztraubensäure zu Milchsäure reduziert. Ermöglicht wird dies durch die Oxidation des, im Verlaufe der Glykolyse entstandene, NADHH+ zu NAD+.
Die Gesamtenergiegleichung des anaeroben Kohlenhydratabbaues pro mol läßt sich wie folgt darstellen:

Glucose + 2 ADP + 2 P --> 2 Milchsäure + 2 ATP

Wie man sieht, ist ein Energiegewinn in Form von 2 ATP = 68kJ zu verzeichnen.
Die zweite Form der Energiegewinnung ist der aerobe Kohlenhydratabbau. Bis zur Bildung von Brenztraubensäure (BTS) verläuft der aerobe wie der anaerobe Kohlenhydratabbau. Danach wird BTS durch Thiamindiphosphat aktiviert, was ermöglicht, dass sie nun decarboxyliert werden kann. Dem durch die Decarboxylierung entstandene Acetyl-Rest wird wieder Thiamindiphosphat abgespalten und die dabei entstandene Verbindung oxidiert. Bei dieser Reaktion wird der Wasserstoff auf NAD+ übertragen und NADPHH+ gebildet. Durch die anschließende Aktivierung der Verbindung durch das Coenzym A entsteht die aktivierte Essigsäure, welche in den Citronensäurecyclus eingeschleust und zu CO2 und H2O zur Energiegewinnung abgebaut wird.
Der Energiegewinn des aeroben Kohlenhydratabbaus pro mol läßt sich durch folgende Gesamtenergiegleichung veranschaulichen:

1 Glucose + 2 ADP + 2 P + 4 NAD+ --> 2 aktive Essigsäure +2 ATP + 4 (NADHH+)

Während des aeroben Kohlenhydratabbaus werden also 14 ATP = 480 kJ an Energie frei.
Betrachtet man beide Arten des Kohlenhydratabbaues, so kommt man zur Erkenntnis, dass der Zucker für den menschlichen Organismus essentiell d.h. lebensnotwendig ist. Ohne Zucker ist es nur schwer möglich, die Energie herzustellen, mit der der Stoffwechsel und bestimmte Leistungen aufrechterhalten werden müssen.
(aerober und anaerober Kohlenhydratabbau nach [1] S.199-205)
 

1.2  Die wirtschaftliche Bedeutung des Zuckers

Der Zucker spielt nicht nur für den Stoffwechsel des Menschen eine wichtige Rolle, sondern auch in der Wirtschaft. Da er in übermäßig vielen Lebensmitteln vorkommt, ist er aus der heutigen Lebensmittelproduktion kaum wegzudenken. Die Eigenschaft des Zuckers, die ihn so beliebt macht, liegt natürlich in seiner hervorragenden Süßkraft. So findet er seine Verwendung neben den Gebrauch als Haushaltszucker auch in der Herstellung verschiedenster Lebensmittel wie Süßigkeiten, Erfrischungsgetränken, Brotaufstrichen etc.. Aus diesem umfangreichen Angebot an zuckerreichen Nahrungsmitteln resultiert auch die große wirtschaftliche Bedeutung des Zuckers. Damit der Zucker für solche Zwecke verwendet werden kann, muß dieser allerdings erst gewonnen werden.
Eine Art der Zuckerherstellung ist die Gewinnung des Zuckers aus Zuckerrüben, welche sich in verschiedene Phasen unterteilen läßt. Nachdem die Zuckerrübe vom Schmutz befreit wurde, wird sie in ca. 3 mm große Stücke zerkleinert. Danach wird diesen Stücken durch Auslaugen im heißen Wasser der Zucker entzogen. Der daraus gewonnene Rohsaft enthält 12-14% Zucker. In der nächsten Phase, der Reinigung des Saftes, werden Nichtzuckerstoffe wie Cellulose entfernt und es entsteht der sogenannte Dünnsaft. Dieser wird durch Eindampfen zu Dicksaft umgewandelt, welcher nun 55-65% Zucker enthält. Anschließend wird der Dicksaft zentrifugiert, was zur Folge hat, dass der Sirup vom Rohzucker getrennt wird (Kristallisation). In der Reinigungsphase wird der Rohzucker durch eine spezielle Dampfbehandlung von anhaftenden Sirupresten befreit und es entsteht der uns bekannten „Weißzucker“. (nach [1] S. 42).
Wie man sieht, ist das Verfahren, aus einer Zuckerrübe letztendlich den gewünschten Zucker zu erhalten, relativ kompliziert. Diese Prozedur verlangt natürlich auch eine angemessene Anzahl an Arbeitskräften und Maschinen, um die Menge an Zucker herzustellen, welche von Industrien wie z.B. der Lebensmittelindustrie, benötigt wird.
Zwei Pflanzen, welche die natürliche Hauptproduzenten des Zuckers sind, sind das Zuckerrohr und die Zuckerrübe. Zuckerrohr wird bevorzugt in Gebieten der Karibik angepflanzt während sich die Europäer auf den Anbau von Zuckerrüben spezialisiert haben, da das gemäßigte Klima in Europa nur deren Anbau begünstigt. (nach [7])
Da dem Zucker eine große Bedeutung in der Lebensmittelherstellung zukommt, gibt es natürlich auch verschiedene Konzerne, die den Zucker herstellen und vertreiben. Deren Ziel ist es, einen größtmöglichen Anteil an der gesamten Zuckerproduktion zu erlangen. Eines der führenden Unternehmen in Europa, welches sich auf die Zuckerherstellung aus Zuckerrüben spezialisiert hat, ist die Südzucker-Gruppe. Im Bereich dieses Konzerns lieferten im Jahre 1996 57000 Landwirte[9] von einer ca. 357.000 ha großen Anbaufläche[9] ungefähr 20 Mio. t Rüben[9] in die Fabriken der Südzucker-Gruppe. Dabei wurden ca. 3,1 Mio. t Zucker[9] erzeugt. Darüber hinaus erhöhte SÜDZUCKER seine Mitarbeiterzahl von durchschnittlich 10.243 (1993/94)[9] auf 19.239 (1996/97)[9]. Bedenkt man, dass SÜDZUCKER nicht der einzigste Zuckerhersteller auf der Welt ist, und dass jährlich weltweit bis zu 120 Mio. t Zucker[9] produziert werden, so liegt es auf der Hand, dass die Zuckerhersteller eine große Anzahl an Arbeitsplätzen bieten.
 

2.    Steigerung des Zuckerrübenertrages durch Gentechnik

Noch sind konventionelle Zuckerrüben gegenüber Unkraut und diversen Pflanzenkrankheiten ziemlich empfindlich. Durch Gentechnologie versucht man jedoch dem Ziel, eine perfekte Zuckerrübe zu erhalten, näher zu kommen. In den nächsten Punkten wird darauf eingegangen, wie weit man überhaupt schon mit der Gentechnologie gehen kann, um z.B. Ertragsausfällen im Zuckerrübenanbau entgegenzuwirken.
 

2.1  Gründe für die Steigerung des Zuckerrübenertrages

Um die Gründe für die Steigerung des Zuckerertrages zu erläutern, wird zunächst auf das Wachstum der Weltbevölkerung eingegangen. Anhand von Statistiken ist ein exponentieller Anstieg der Weltbevölkerung zu erkennen. Lebten im Jahre 1900 nur 1,6 Milliarden Menschen[2] auf unserem Planeten, waren es 1990 ca. 5,5 Milliarden Menschen[2] gewesen und im Jahre 2000, so lautet die Prognose, werden es mehr als 6,5 Milliarden Menschen[2] sein, die die Erde bevölkern.
Da sich alle Menschen ernähren müssen, müßte die Nahrungsproduktion demzufolge gleichermaßen ansteigen. Mit anwachsender Bevölkerungszahl steigt also auch die Zahl der Lebensmittelkonsumenten an. Da ein hoher Anteil der Lebensmittel den Rohstoff Zucker beinhaltet, wirkt sich die anwachsende Weltbevölkerung auch auf den Zuckerkonsum aus. Bezieht man sich nur auf die letzten 10 Jahre, so ist sogar in dieser Zeit ein klarer Anstieg des Zuckerverbrauchs zu erkennen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass der jährliche Zuckerkonsum auf der Welt von 1988 bis 1998 um ca. 17,19 Mio. t[4]gestiegen ist. Da sich die Zuckerproduktion nach der Zuckernachfrage richtet, hatte eine ansteigende Zuckernachfrage, auch einen Anstieg der Weltzuckerproduktion zwischen 1988 und 1998 um ca. 18,09 Mio. t[4] zur Folge, vgl. Abb. 8.1. :


Abb. 8.1 (nach den Daten von [4])

Wie man sieht, ist die ansteigende Zuckernachfrage bzw. -konsum ein wichtiger Grund, den Zuckerertrag zu steigern. Da es, wie erwähnt, zwei Hauptproduzenten des Zuckers gibt, müssen die Erträge beider gesteigert werden. Für die europäischen Staaten gilt daher, dass die Zuckerproduktion durch die Ertragssteigerung der Zuckerrüben gesteigert werden muß.
 

2.2     Ertragssteigerung durch herbizid- und virusresistente Zuckerrüben

2.2.1  Erklärung des Begriffs „Gentechnologie“

Um zu verstehen, wie man z.B. die Zuckerrübe durch Gentechnologie herbizid- bzw. virusresistent macht, ist es zuerst notwendig, den Begriff „Gentechnologie“ zu definieren. Unter Gentechnologie versteht man im allgemeinen Sinne „die gezielte Übertragung fremder Gene in den Genbestand einer Zelle bzw. eines Organismus.“ (Linder, Biologie, S. 381 f.) Dabei werden Erbanlagen von lebenden Organismen identifiziert, isoliert und gezielt verändert. Nach erfolgreicher Anwendung der Gentechnologie kommt eine beabsichtigt neue Genkombination zustande, welche der Zelle bzw. dem Organismus neue Fähigkeiten ermöglicht. Um über eine Reihe von Verfahren fremde Gene zu übertragen, sind bestimmte „Werkzeuge“ notwendig. Solche Werkzeuge sind u.a. Restriktionsenzyme, welche die DNA-Moleküle an speziellen Stellen aufschneiden und sie dadurch in verschiede Stücke zerlegen.
Mit der Gentechnik verfolgen die Biologen folgende Ziele: Zum einen will man die Entstehung bzw. die Ausbreitung von diversen Krankheiten wie z.B. der Infektionskrankheiten untersuchen und Tests entwickeln, die eine Früherkennung solcher Krankheiten garantieren. Darüber hinaus versucht man mit Hilfe der Gentherapie genetische Eigenschaften menschlicher Zellen zu korrigieren. Das nächste Anwendungsgebiet der Gentechnik ist „die Herstellung von Medikamenten, Impfstoffen und Nahrungsmitteln durch transgene Bakterien transgener Bakterien, Pilze, Pflanzen und Tiere für Medikamente und Nahrungsmittel“ (PC-Kurswissen, Genetik, Gentechnologie). Alles in einem umfaßt die Gentechnologie viele Einsatzgebiete. Dabei eröffnet die Gentechnologie gerade in der Pflanzenzüchtung neue Möglichkeiten, was sich z.B. an genmanipulierten Zuckerrüben zeigen läßt. (nach [13], [16] Gentechnologie)
 

2.2.2  Die Pflanzenkrankheit Rhizomania (Wurzelbärtigkeit)

Wie viele andere Pflanzen, kann auch die Zuckerrübe von diversen Pflanzenviren befallen werden und dadurch erkranken. Solche Erkrankungen schlagen sich schließlich heftig in den Ertragseinbußen nieder. So liegen die pflanzenvirenbedingten Ertragsausfälle bei Zuckerrüben, regional, besonders in Süddeutschland, bei über 50%[7].Eine dieser Krankheiten ist die Wurzelbärtigkeit (Rhizomania), von der, neben der Zuckerrübe, auch die Kartoffel befallen werden kann. Die Erkrankung einer Zuckerrübe an Rhizomania läuft folgendermaßen ab: Die Rhizomania-Viren können durch den Bodenpilz Polymyxa betae übertragen werden. Kommt demnach eine Zuckerrübenpflanze mit diesem Bakterium in Berührung, so dringen die Rhizomania-Viren in die Pflanze ein und befallen deren Zellen. Zuerst haften sich die Rhizomania-Viren an die von ihr zu befallenen Zelle an und durchstoßen diese, damit die DNA des Virus in die Pflanzenzelle injiziert werden kann. Der Rest des Virus, welcher aus Protein besteht, bleibt außerhalb der Zelle. Nun beginnt die Latenzphase, in welcher die DNA  der Pflanzenzelle aufgelöst wird und die DNA des Rhizomania-Virus vermehrt wird. Dadurch wird der Stoffwechsel der Pflanze veranlaßt, nur noch Proteine herzustellen, um einen Rhizomania-Virus herzustellen. Als nächstes lagern sich die Proteine und die neu gebildete DNA zusammen und ergeben einen neuen funktionsfähigen Rhizomania-Virus. Sind genügend Viren in der Pflanzenzelle hergestellt worden, „zerplatzt“ die Zelle, und die Viren können freigesetzt werden. Derart befallene Zellen können sich nicht mehr teilen, da der Virus den Stoffwechsel der Pflanzenzelle dazu nutzt, nur noch neue Viren herzustellen. Erkrankt eine Zuckerrübe an Rhizomania, so äußert sich dies durch eine Vielzahl von stark verzweigten Wurzeln und durch ein mickriges Erscheinungsbild. Darüber hinaus liefern derart erkrankte Rüben wenig oder gar keinen Zucker. (nach [7], [10], [16])
Abb. 9.1 gesunde Zuckerrübe (links) und eine an Rhizomania erkrankten Zuckerrübe (rechts) [18]
 

2.2.3  Das Prinzip der Wurzelbärtigkeitsimmunisierung von Zuckerrüben durch Gentechnologie

Um eine Zuckerrübe künstlich herzustellen, die gegen Rhizomania resistent ist, wird auf die Gentechnologie zurückgegriffen. Die Prozedur zur Herstellung einer rhizomaniaresistenten Zuckerrübe unterteilt sich in verschiedene Einzelschritte. Zunächst wird aus einer mit Rhizomania infizierten Zuckerrübe ein Rhizomania-Virus isoliert. Daraufhin wird aus diesem Virus die Erbinformation herausgenommen und isoliert. Schließlich schneidet man mit Hilfe eines geeigneten Restriktionsenzyms denjenigen DNA-Abschnitt aus der isolierten Virus-DNA heraus, welche die kodierte Bauanleitung für die Hülle des Virus trägt, das Hüllproteingen. Hat man dieses Hüllproteingen erhalten, wird dieses künstlich in die Erbinformation des Bodenbakteriums Agrobacterium tumefaciens eingeschleust. Nun werden einzelne Zuckerrübenzellen mit diesem Bodenbakterium infiziert. Dabei ist zu erwähnen, dass das Hüllproteingen im Bakterium für die Zuckerrübe ungefährlich ist. Da das Bodenbakterium den Bauplan für die Virushülle trägt, geht die Pflanzenzelle davon aus, daß es sich um einen vollwertigen Rhizomania-Virus handelt. Folglich reagiert die Pflanzenzelle mit einem Schutzmechanismus, was verhindern soll, dass noch mehrere Viren eindringen können. Die nun resistent gewordene Zuckerrübenzelle wird auf einen Nährboden untergebracht, wo sie sich zu einem Pflanzenkeim entwickelt. Aus diesem Keim kann nun eine echte Zuckerrübe gezüchtet werden, welche im Laufe ihres Daseins wiederum Samen liefern kann, mit denen virusresistente Zuckerrüben gezüchtet werden können, da die Resistenz von Generation zu Generation vererbt wird. (nach [10]; [7])
 

2.2.4  Unkraut als Gefahr für die Zuckerrübe

Wie man weiß, stellt Unkraut eine immer wiederkehrende Gefahr für alle Arten von Pflanzen dar. Warum und wie Unkraut eine Gefahr für Nutzpflanzen darstellt, sei im Folgenden erklärt. Bezieht man sich auf den Anbau von Zuckerrüben, sind Unkräuter Pflanzen, welche neben der Zuckerrübe auf dem Acker wachsen, aber für den Bauern und für die Zuckerrübe selbst keinen vorteilhaften Nutzen haben. Da die Zuckerrübe ihrem Wesen nach „als nicht konkurrenzkräftig gegen Unkräuter einzustufen ist“ (nach [15]), sind Unkräuter für diese besonders „gefährlich“. Solche Unkräuter entziehen dem Boden wichtige Nährstoffe wie Nährsalze, welche u.a. von Zuckerrüben benötigt werden, um fruchtbar heranzuwachsen. Ist das Verhältnis des Unkrauts zu den Zuckerrüben auf einem Zuckerrübenacker relativ hoch, so kann es sein, dass die Unkräuter dem Boden so viele Nährstoffe entziehen, dass die Zuckerrübe nicht mehr an die essentielle Menge an Nährstoffen gelangt, die sie zum Aufwachsen braucht. Der zweite Nachteil von Unkräutern, ist der unnötige Platzbedarf, den Unkräuter den Nutzpflanzen wegnehmen. So kann sich die Zuckerrübe im Boden nicht mehr frei entfalten. Außerdem sei noch zu erwähnen, dass Unkrautbefall den Arbeitsaufwand bei der Ernte erhöhen kann. Bei der Ernte müßten die Zuckerrüben erst von den Unkräutern gesäubert werden.
Die Folgen von Unkrautbefall sind meist Zuckerrüben mit einem „mickrigen“ Aussehen als Konsequenz von Nährstoffmangel oder unzureichenden Platzbedarf. Da diese Rüben nicht mehr zu gebrauchen sind, schlägt sich der Unkrautbefall besonders in erheblichen Ertragseinbußen nieder. Um diesen Schaden vorzubeugen, wird in der modernen Landwirtschaft mit Unkrautvernichtungsmitteln gearbeitet. Diese Unkrautvernichtungsmittel haben das Ziel, jegliches Unkraut unschädlich zu machen, um möglichst gute Bedingungen für das Heranwachsen von Pflanzen, wie Zuckerrüben, zu ermöglichen.
 

2.2.5  Eigenschaften und Einsatz des Pflanzenschutzmittels „Roundup“

Wie schon erwähnt, können Nutzpflanzen durch Unkraut geschädigt werden und dadurch zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Da die Zuckerrübe eine wichtige Nutzpflanze ist, ist es gerade bei ihr wichtig, das Unkraut von ihr fern zu halten. Wie schon erwähnt, werden in der Landwirtschaft z.B. beim Zuckerrübenanbau, fast immer Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt, wenn es darum geht, Unkraut zu vernichten. Das Angebot an Herbiziden umfaßt ein weites Spektrum. Ein bekanntes Herbizid ist das Pflanzenschutzmittel Roundup der Firma Monsanto, welches schon seit dem Jahre 1974 auf dem Markt ist. Jedoch ist die Zulassung nur für Zeitintervalle von 10 Jahren begrenzt, was bedeutet, dass dieses Herbizid alle 10 Jahre nach dem aktuellsten Sachstand neu bewertet werden muß. Dieses Pflanzenschutzmittel gibt es in zwei verschieden Ausführungen: Als Roundup ULTRA (flüssig) und Roundup ULTRAGRAN (fest), wobei die Wirkweise identisch bleibt. In Roundup ist der chemische Wirkstoff Glyphosphat (N- (phosphonomethyl)-Glycin), ein Derivat von Glycin, enthalten, das ca. 41,5 % des Herbizids ausmacht. Darüber hinaus wurde Roundup als wasserlösliches Salz formuliert, damit es in vielen Gebieten eingesetzt werden kann. Außerdem beinhaltet Roundup ein Bi-Aktiv-System. Dieses besteht aus einem „hinsichtlich Toxikologie und Umwelteigenschaften optimierten Netzmittel (Anteil von ca. 16 % in Roundup) und einem zusätzlichem molekularen Spezialaktivator“ (Monsanto Informationsmaterial, Roundup ULTRA; Roundup ULTRAGRAN Umweltverhalten). Für die Wirkungsweise bedeuten diese beiden Systeme(? Bi-Aktiv-System), dass die Glyphosphataufnahme durch Pflanzen unterstützt wird und damit ein höherer Erfolg bei der Unkrautvernichtung erzielt wird. Vom Wesen her ist Roundup ein nichtselektives Blattherbizid mit systematischer Wirkung. Wird Roundup angewandt, so greift es die grünen Pflanzenteile an, von wo es in die Stengel und Blätter der Pflanze gelangt. Einmal in Kontakt mit diesem Pflanzenschutzmittel, verteilt sich das Herbizid in der gesamten Pflanze, bis hin zu den Wurzeln. Die systematische Wirkungsweise äußert sich in der Hemmung des Enzyms EPSPS. Da diesem Enzym eine Schlüsselrolle im Stoffwechsel jeder Pflanze zukommt, wird durch die Hemmung dieses Enzyms der gesamte Stoffwechsel zum Erliegen gebracht. Solche Pflanzen fangen von nun an das Welken an, die Blätter verfärben sich gelblich-braun und das Wurzelwerk zersetzt sich. Da Roundup „nichtselektiv“ ist, greift es die grünen Pflanzenteile einer jeden Pflanze an und kann nicht zwischen Nutzpflanze und Unkraut unterscheiden. Daher ist die Immunisierung der Pflanze erforderlich, welche vor Unkraut geschützt werden soll. Ein Einsatzgebiet von Roundup ist der Zuckerrübenanbau, was darauf schließen läßt, dass es sich bei den hier verwendeten Zuckerrüben nicht um ordinäre, sondern um roundupresistente Zuckerrüben handelt, welche auf gentechnischen  Weg hergestellt wurden.
Nebenbei sei erwähnt, dass im Bereich Herbizidtoleranz auch Zuckerrüben entwickelt wurden, welche gegen das Herbizid BASTA gentechnisch resistent wurden. Da Roundup und BASTA gleichermaßen Herbizide sind, reicht es aus, wenn im Folgenden,  nur auf die Herstellung roundupresistenter Zuckerrüben eingegangen wird. (nach [14],[15])
 

2.2.6  Prinzip der Herstellung einer roundupresistenten Zuckerrübe

Ähnlich wie bei der Herstellung virusresistenter Zuckerrüben, wendet man sich der Gentechnik zu, um herbizidresistente Zuckerrüben herzustellen. Damit man Zuckerrüben gegenüber Roundup resistent machen kann, ist es zuerst notwendig, ein Gen zu finden, das den Bauplan eines Enzyms enthält welches dem EPSPS ähnlich ist, jedoch durch Roundup nicht blockiert wird.
Den Biologen war bekannt, dass das Bodenbakterium Agrobacterium sp. des Stammes CP4 gegen Roundup resistent ist. Dieses Bakterium enthält in seiner DNA einen DNA-Abschnitt (Gen), welcher das gegen Glyphosphat resistente Enzym CP4-EPSPS herstellt. Bis auf seine Roundupresistenz ist CP4-EPSPS nahezu identisch zu EPSPS und übernimmt die gleiche Schlüsselrolle im Stoffwechsel des Bodenbakteriums. Mit Hilfe von Restriktionsenzymen wurde dieses Gen extrahiert und in das Erbgut des Bodenbakteriums disarmed Agrobacterium tumefaciens eingeschleust. Dieses Bakterium hat die Eigenschaft, dass es in kleine Verletzungen von Pflanzen eindringen kann und somit sein eigenes Erbgut in die Zellen der Pflanze einschleust. Da dieses Bakterium normalerweise Wucherungen in der von ihm befallenen Pflanze auslöst, wurden dem hier verwendeten Bakterium, die Gene entfernt (disarmed), welche für die Wucherungen verantwortlich sind. Nun werden einzelne Zuckerrübenzellen mit diesem Bakterium infiziert. Die Folge ist, dass dieses modifizierte disarmed Agrobacterium tumefaciens sein, um die Glyphosphatresistenz erweitertes Erbgut, in das Genom der Pflanzenzelle einschleust und keine Wucherungen auslöst (nach [15]). Schließlich wird auf einem Nährboden aus dieser Pflanzenzelle eine vollwertige Zuckerrübe herangezüchtet.
Diese Zuckerrübe enthält noch das Enzym EPSPS, welches durch die Roundupbehandlung blockiert wird. Da die Zuckerrübe durch den Gentransfer befähigt wurde, das Enzym CP4-EPSPS zu produzieren, wird nun auf die Produktion von CP4-EPSPS umgeleitet, welches die Aufgabe des blockierten Enzyms übernimmt. Durch diese Umleitung wurde erreicht, dass diese Zuckerrübe resistent gegenüber dem Herbizid Glyphosphat wurde. Folglich kann eine roundupresistente Zuckerrübe, intern auch „Roundup Ready Rübe“ genannt, mit Roundup behandelt werden, ohne zugrunde zu gehen. Das Unkraut ist jedoch nicht roundupresistent und geht bei Roundupbehandlung zugrunde. (nach [15])
 

2.3     Vor- und Nachteile genmanipulierter Zuckerrübensorten

2.3.1  Argumente für genmanipulierte Zuckerrüben

Wie schon erwähnt, dient die Gentechnologie bei der Zuckerrübenzucht in erster Linie dazu, Ertragsausfällen entgegenzuwirken. Da die Pflanzenkrankheit Rhizomania vor allem in Süddeutschland dafür verantwortlich ist, dass die Ertragsausfälle bei über 50%[7] liegen, ist es sozusagen unumgänglich, rhizomaniaimmunisierte Zuckerrüben anzubauen. Durch den Anbau von Zuckerrüben, welche gegen Rhizomania resistent sind, würde man einen rhizomaniabedingten Ertragsausfall praktisch um 100% eindämmen. Das würde für die Landwirte natürlich eine bessere Rentabilität durch geringere Verluste bedeuten.
Wie die rhizomaniaimmunisierte, hat auch die roundupresistente Zuckerrübe ihre Vorteile. Da eine normale Zuckerrübe nicht gegen Unkräuter konkurrenzkräftig ist und somit einem stärkeren Unkrautaufkommen nicht gewachsen ist, ist es allgemein üblich, den Zuckerrübenacker gegen Unkräuter zu behandeln. Dies geschieht in den meisten Fällen durch Spritzten diverser Herbizide. Im Normalfall wird der Acker mit speziellen Einzelherbiziden und Herbizidmischungen, welche jeweils in ihrer Wirkung beschränkt sind, zwei- bis viermal behandelt. Um mögliche Wirkungslücken zu schließen, benutzt man darüber hinaus Mittelkombinationen bzw. prophylaktische Mittel mit Bodenwirkung als Vorsichtsmaßnahme, welche eingesetzt werden, wenn Art und Umfang der tatsächlichen Unkrauterkrankung überhaupt noch nicht feststeht, sozusagen als Vorsichtsmaßnahme. Diese Vielzahl von Herbiziden, welche gegen Unkraut angewandt werden, haben natürlich auch Auswirkungen auf die Natur d.h. das Grundwasser und der Ackerboden werden mit den Herbiziden praktisch „verseucht“. (nach [15])
Roundupresistente Zuckerrüben bringen Abhilfe. Da Roundup auf alle nichtroundupresistenten Pflanzen mit grünen Blattfarbstoffen wirkt, und nicht zwischen Nutzpflanze und Unkraut differenzieren kann, ist es auch nicht mehr notwendig, viele Einzelherbizide zu benutzten, sondern nur noch ein Herbizid, nämlich Roundup. Ferner wurde bewiesen, dass Roundup eine geringere Toxizität (Giftigkeitsgrad) hat als z.B. Kochsalz, was wiederum bedeutet, dass für Menschen und für die auf dem Zuckerrübenacker lebenden Tiere nahezu keine Gefahr durch das Pflanzenschutzmittel Roundup besteht. (nach [14], [15])
Das wohl wichtigste Argument für genmanipulierte Zuckerrüben ist, dass sich die gentechnischen Veränderungen der Zuckerrübe nicht auf die chemische Struktur des daraus gewonnenen Zuckers auswirkt. Der aus den genmanipulierten Zuckerrüben hergestellte Zucker ist also von dem der normalen Zuckerrüben nicht zu unterscheiden. Daher macht es für den Endverbraucher keinen Unterschied, ob der in den Lebensmitteln enthaltene Zucker aus einer herkömmlichen oder aus einer genmanipulierten Zuckerrübe stammt. (nach [7])
 

2.3.2  Risiken, die eine genmanipulierte Zuckerrübe mit sich bringt

Es wäre wünschenswert, wenn genmanipulierte Zuckerrüben (Genrüben) nur Vorteile hätten. Aber wie auch viele andere Innovationen, ist auch die genmanipulierte Zuckerrübe mit Risiken behaftet. Daher kann auch diese Zuckerrübe, einmal auf dem Acker angebaut, bestimmte Gefahren mit sich bringen.
Ein Risiko ist die Verbreitung des genetischen Materials über Artgrenzen hinweg. Zwar heißt es, dass die Beerntung schon im ersten Vegetationsjahr vor der Blütenbildung erfolgt und damit eine „unkontrollierte Ausbreitung“ des genetisch veränderten Erbgutes vermieden wird, dennoch gibt es keine 100 prozentige Gewährleistung dass nicht doch Zuckerrüben aus Versehen zurückbleiben (? Rübenschosser) und unkontrolliert blühen. Kommen solche Zuckerrüben (Beta vulgaris) zur Blüte, so können dessen Pollen auf normale nichtresistente, verwandte Rübensorten (Beta-Arten) wie z.B. Beta maritima, - macrocarpa oder atriplicifolia übertragen werden, die auf dem Zuckerrübenacker unerwünscht sind. Für die Folgegeneration der Rübe würde dies bedeuten, dass sie ebenfalls das genetische Material der Zuckerrübe trägt. So kann eine Rübensorte, welche keine Nutzpflanze ist, z.B. gegen Roundup resistent werden und somit für Landwirte ein Problem darstellen. Glücklicherweise sind diese Rübensorten nur im Mittelmeerraum und im atlantischen Küstenbereich aufzufinden. Allerdings ist die Zuckerrübe zu heimischen Rübensorten wie Mangold, Runkelrübe und Rote Rübe sexuell kompatibel d.h. genetisches Material kann zwischen den hier genannten Rüben und der Zuckerrübe ausgetauscht werden. (nach [15])
Greenpeace sieht ein anderes Argument gegen genmanipulierte Zuckerrüben in unbekannten Wechselwirkungen. Allgemein ist es bekannt, dass ein neu eingebautes Gen in das Erbgut einer Pflanze Auswirkungen auf die Wirkungsweise anderer Gene haben kann. Da die Gentechniker oft nicht wissen, an welcher Stelle des Genoms das neue Gen eingefügt wird, ist es theoretisch möglich, dass ein neu eingefügtes Gen neben den erwünschten Eigenschaften auch andere, nicht absehbare, Eigenschaften mit sich bringen kann. So ist es grundsätzlich möglich, dass neben der gewünschten Eigenschaft, wie z.B. Rounduptoleranz, die Zuckerrübe auch durch Gentransfer dazu befähigt werden könnte, gesundheitsschädliche Stoffwechselprodukte zu bilden (nach [5]). Dies ist jedoch nur ein geringfügiges Risiko, welches die Gentechniker eingehen. In der Praxis brachte Rounduptoleranz und Virusimmunität jedoch noch keine unerwünschten Eigenschaften mit sich (zumindest nicht offiziell).
Ein weiteres Argument ist die Förderung von Resistenzen durch genmanipulierte Zuckerrüben. Es ist bewiesen, dass eine regelmäßige Herbizidbehandlung von Pflanze, die Resistenzen von Unkräutern fördern kann. Werden daher Unkräuter ständig nur mit einem Herbizid (Roundup) bespritzt, kann es immer wieder Pflanzen geben, welche nicht durch dieses Herbizid vernichtet werden. Bei diesen Pflanzen steigt die Wahrscheinlichkeit immer höher, gegen dieses Herbizid eine Resistenz zu entwickeln, um so öfter sie mit dem Pflanzenschutzmittel in Kontakt kommen, ohne daran zu sterben (nach [5]). Daraus ergibt sich, dass sich diese resistenten Unkräuter weiter vermehren, bis Roundup dem Unkraut nicht mehr gewachsen ist. Von da an hilft Roundup nicht mehr und die roundupresistenten Zuckerrüben erleiden Schaden.
Der geschilderte Fall trat bis jetzt noch nicht ein, man muß jedoch immer damit rechnen.
 

3.    Gentechnische Freilandversuche

Sind erst einmal genmanipulierte Pflanzen wie die Zuckerrübe geschaffen worden, so kann man deren genetischen Vorteil erst in der Praxis nutzen. Da das Genlabor der Pflanze immer optimale Bedingungen liefert, ist es notwendig zu erfahren, wie sich die in ihrem Erbgut veränderte Pflanze unter normalen Umständen in der Natur, verhält. Hierzu werden Freilandversuche durchgeführt, die dazu dienen sollen, möglichst viele Informationen über das Verhalten der gentechnologisch veränderten Pflanzen in der freien Natur zu sammeln, bevor diese auf den Markt eingeführt werden. Dieser Punkt beschäftigt sich mit der Entwicklung der Freilandversuche in der BRD, Konfliktsituationen, welche durch diese hervorgerufen wurden und der Gesetzgebung, mit welcher das gentechnologische Experimentieren geregelt wird.
 

3.1  Entwicklung

in der BRD gibt es die Freilandversuche erst seit 1990. Seit 1990 stieg die Anzahl an Freilandversuchen jedoch stark an. Der erste Versuch genmanipulierte Pflanzen unter Freilandbedingungen zu Testen fand von 1990 bis 91 statt. Hier hatte das kölner Max-Plank-Institut vor, die Petuine, deren Blütenfarbe gentechnisch verändert wurde, zu testen. Dieser Freilandversuch mißlang jedoch, da die erwünschte Blütenfarbe nicht ausgebildet wurde. (nach [8])
Als nächstes wurden von 1993 bis 1994 rhizomaniaimmunisierte und BASTA -resistente Zuckerrüben ausgebracht. Parallel dazu wurden an einem anderen Standort genmanipulierte Kartoffeln getestet. Diese Versuche wurden in Niedersachsen und Bayern durchgeführt. (nach [8])
1994 begannen nun gleich zwei verschiedene Anläufe mit Freilandversuchen. Zum einen startete die Technische Universität in München und die Firma AgrEvo an diversen Standorten zehn Versuche. Mittelpunkt dieser Versuche waren jedoch nicht die Zuckerrübe sondern gentechnisch veränderter Raps und Mais. Zum anderen wurden 1994 in Köln genmanipulierte Kartoffeln angebaut. (nach [8])
Gab es  1990/91 nur einen Freilandversuch, so waren es 1993/94 vier,1994/95 13, 1995 kamen nochmals 13 dazu und 1996 wurden bereits 38 Versuche genehmigt (nach [8]). Man kann klar erkennen, daß die Versuche mit genmanipulierten Pflanzen sozusagen boomen, und dass in Zukunft noch mehr Freilandversuche zu erwarten sind. Von diesem Boom sind natürlich auch Freilandversuche mit genmanipulierten Zuckerrüben betroffen. Dass sich dieser Boom an Freilandversuchen auf die genmanipulierte Zuckerrübe ausdehnt, beweist die folgende Tabelle, in welcher laufende und beantragte Freisetzungsversuche genmanipulierter Zuckerrüben zusammengestellt wurden. Hierbei sollte man sich ins Gedächtnis zurückrufen, dass es 1993/94 den ersten Freilandversuch mit Zuckerrüben gab.


Tab. 17.1 Freisetzungsstandorte; Laufende und beantragte Freisetzungsversuche[6]

Diese schnelle Entwicklung der Freilandversuche zeigt, dass die Gentechnologie in Deutschland seit 1990 das Blühen anfängt, und dass kein Ende dieser stetigen Entwicklung in Sicht ist.
 

3.2  Gesetzgebung

Das plötzliche Aufkommen der Gentechnologie in den letzten Jahren erforderte nun auch eine, in Deutschland noch nie da gewesene, Gesetzgebung, die das Hantieren mit der Gentechnik rechtlich regeln sollte. Um möglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen, welche aus der Gentechnik hervorgehen könnten, wurde im Juni 1990 deutschlands erstes Gentechnikgesetz verabschiedet. Ersetzt wurde dieses am 1. Oktober 1993 durch die Novellierung des aktualisierten Gentechnikgesetzes Gen-TG. Definiert wird das Gen-TG folgendermaßen: „Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik.“ Wesentliche Merkmale dieses Gesetzes sind zum einen die „Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens“ und zum anderen die “praktische Beseitigung der Öffentlichkeitsbeteiligung“. Mit dem Gen-TG wird das Ziel verfolgt, die Umwelt und der darin befindlichen Lebewesen davor zu schützen, einen Schaden durch Gefahren der Gentechnologie zu erleiden. Ebenso gehört zu dessen Zielen auch die Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens für die „Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten“. Da gentechnische Arbeiten auch mit verschiedenen gravierende Risikos verbunden sein können, werden diese Arbeiten in verschiedene Sparten bzw. Sicherheitsstufen aufgeteilt, um ein höchst mögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Weitere Ziele des Gen-TG sind die Regelung der Genehmigungs- und Anmeldeverfahren gentechnischer Projekte, sowie die Regelung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.
Da die Konkretisierung des Gen-TG  mit Hilfe von Verordnungen erfolgt, seien nun die sechs aktuellen Verordnungen aufzulisten, welche im BGB1 abgedruckt sind:

1.  Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen vom 24.10.1990   (BGB1. 1990 I, S.230-2374)
2.  Verordnungen über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz vom 24.10.1990
(BGB1. 1990 I, S.2378-2388)
3. Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten zu Forschungszwecken oder zu gewerblichen Zwecken vom 24.10.1990   (BGB1. 1990 I, S.2338-2339)
4. Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz vom 24.10.1990
 (BGB1. 1990 I, Nr.59, vom 3.11.1990, S.2375-2377)
5. Verordnung über die zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) vom 30.10.1990   (BGB1. 1990 I, S.2418-2421)
6. Bundesverordnung zum Gentechnikgesetz   (BGB1. 1990 I, Nr.57, vom 16.10.1991, S.1972)
(nach [17])
 

3.3  Konfliktsituationen

Da alle Neuheiten auf technischen oder wirtschaftlichen Gebieten fast immer mit Vor- und Nachteilen behaftet und somit umstritten sind, ist es nicht verwunderlich, dass die Gentechnologie ebenso Grund zu Diskussionen gibt. Gerade im Umfeld genmanipulierter Nahrungsgrundlagen stellen Gentechnologie-Gegner die These auf, dass die Anwendung der Gentechnologie an Pflanzen nicht zu tolerieren sei. Hierzu beziehen sie sich zum Teil auf die in 2.3.2 erwähnten Risiken. Um ihre Meinung den Mitmenschen zu verkünden, kommt es immer öfter vor, dass die Gegner in der Öffentlichkeit auf verschiedenste Weise protestieren.
So wurde auch in der Vergangenheit das Ausbringen der genmanipulierten Zuckerrübe von Gen-Gegnern zum Anlaß genommen, gegen das Freisetzen genetisch veränderter Pflanzen zu protestieren.
Jüngstes Ereignis hierzu war die Aussaat der von MONSANTO entwickelten roundupresistenten Zuckerrübe in Uffenheim (Bayern). Damals, am 8.5.1997, besetzten Gen-Gegner drei Wochen lang ein Versuchsfeld, um die Aussaat der genetisch veränderten Zuckerrübe zu verhindern. Nachdem der Konflikt jedoch friedlich gelöst wurde - jedem einzelnen Besetzer wurde von MONSANTO eine vom Amtsgericht Neustadt/Aisch genehmigte Schadensersatzforderung von 500.000 DM bei nochmaligen Betreten des Ackers angedroht - zogen die Gen-Gegner freiwillig mit ihren Zelten auf ein benachbartes Feld um. Dadurch wurde eine Eskalation vermieden und die Polizei mußte nicht eingreifen. Sie hatte lediglich die Aufgabe weiterhin für eine  „störungsfreie Aussaat“ zu sorgen. (nach [11])
Fünf Monate später sorgten genmanipulierte Zuckerrüben wieder für Schlagzeilen. Am 2.9.1997 sollten erstmals in Deutschland genmanipulierte Zuckerrüben geerntet werden. Ort des Geschehens war diesmal wieder das Versuchsfeld in Uffenheim auf welchem am 8.5.1997 die roundupresistenten Zuckerrüben angebaut wurden. Wieder protestierten Gen-Gegner, diesmal hinter Zäunen, gegen die genmanipulierte Zuckerrübe. Mit ihrem Protest wollten Gen-Gegner ebenfalls darauf aufmerksam machen, das genetisch veränderte Pflanzen unkalkulierbare Risiken wie z.B. Artenschwund mit sich bringen können. Wie auch bei der Aussaat, kam es am 3.9.1997 nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen. (nach [3])
 

4.    Genmanipulierte Lebensmittel und ihre Zukunft

Wie schon erwähnt, gibt es Leute, welche die Gentechnologie verabscheuen, aber auch Leute, welche sich für Gentechnologie einsetzten. Aus diesem Konflikt ist es ersichtlich, dass genmanipulierte Lebensmittel noch ziemlich umstritten sind. Dieser Punkt wird versuchen zu erläutern, wie es mit gentechnisch veränderten Lebensmittel in der Gegenwart aussieht und was in Zukunft zu erwarten ist.
 

4.1  Chancen genmanipulierter Lebensmittel

Da die Gentechnologie erst in den letzten Jahren aufkam, kann man auf die Frage, ob genmanipulierte Lebensmittel in Zukunft Chancen haben, nicht leicht eine Antwort geben. Es ist jedoch sicher, dass gentechnologisch veränderte Nahrungsgrundlagen wie die Zuckerrübe, gerade in der Landwirtschaft immer häufiger eine wichtigere Rolle spielen (man betrachte die Entwicklung der Freilandversuche in den letzten Jahren vgl. 3.1), um vor allem Ertragsausfällen entgegenzuwirken. Auch im Anbetracht der exponentiell ansteigenden Weltbevölkerung, vgl. 2.1, ist die Gentechnologie ein angemessener Weg, die Weltbevölkerung auch noch in Zukunft zu ernähren. Die genetisch veränderten Nahrungsgrundlagen werden natürlich weiterverarbeitet und gelangen so in Lebensmittel, welche ein jeder von uns zu sich nimmt. Der beste Weg, eine Antwort auf die Chancen zu finde, ist die Befragung der Menschen, die letztendlich diese Lebensmittel, in welchen genetisch veränderte Inhaltsstoffe enthalten sind, konsumieren. Hierzu befragte die Gesellschaft für Konsum-, Markt-, und Absatzforschung (GfK) 2500 Verbraucher über ihre Einstellung zu gentechnisch veränderten Lebensmittel. Das Ergebnis der Umfrage wird aus der folgenden Abbildung ersichtlich:


Abb. 20.1[5]

Demnach hat der Großteil der Befragten eine klare Abneigung gegen gentechnisch hergestellte Lebensmittel. Nur etwa 8 Prozent der Befragten haben eine positive Einstellung zu derartigen Lebensmitteln bzw. finden diese sogar sehr gut.
Aufgrund dieser negativen Haltung der Bevölkerung kann es sein, dass Firmen versuchen werden, ihre „Gentech-Nahrung“ zu Billigstpreisen zu verkaufen, um diese loszuwerden. Diese Annahme veranlaßte das GfK dazu, die Frage an die Bevölkerung zu stellen, ob gentechnisch hergestellte Lebensmittel besser verkauft würden, wenn diese deutlich billiger verkauft werden, als „normale“ Lebensmittel. Auch diese Umfrage brachte eine negative Meinung der Bevölkerung zum Ausdruck, vgl. Abb. 21.1 . Abb. 21.2 zeigt darüber hinaus, dass Männer eher gentechnisch hergestellte Lebensmittel kaufen würden, als Frauen. (nach [5])


Abb. 21.1[5]                        Abb. 21.2[5]

Bezieht man die prozentualen Anteile der einzelnen Befragungen auf die gesamte Deutsche Bevölkerung, so kann man daraus schließen, dass gentechnisch hergestellte Lebensmittel in der BRD noch keine große Chance haben. In naher Zukunft wird sich wohl auch nicht viel daran ändern. Da die Gentechnologie quasi erst im Kommen ist und etwas „Neues“ für die Verbraucher darstellt, ist deren Abneigung leicht zu erklären: Die Verbraucher sind mit etwas konfrontiert, was noch nie dagewesen ist, zumindest nicht in der Lebensmittelindustrie. Dadurch entwickelt sich auch eine gewisse Skepsis den künstlich hergestellten Lebensmitteln gegenüber, welche von Meldungen möglicher Risiken natürlich angeschürt wird.   Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass sich die Gentechnologie im Bereich Lebensmittelerzeugung, in ferner Zukunft doch noch durchsetzten wird, nämlich dann, wenn die Skepsis gegenüber dem „Neuen“ abgebaut ist. Die Frage ist bloß wann !
 

4.2  Eingrenzung und Kontrolle lebensmittelbezogener gentechnologischer Experimente

Wie schon erwähnt, sind genetisch hergestellte Pflanzen auch mit bestimmten Risiken behaftet. Dies verlangt von den Gentechnickern, dass die Experimente vor allem mit Nahrungsgrundlagen streng kontrolliert werden müssen, damit eine ständige Sicherheit der Menschen gewährleistet wird. Da die meisten genmanipulierten Nahrungsgrundlagen dafür vorgesehen sind, in Lebensmitteln weiterverarbeitet zu werden, sollte jedes Risiko „ausgelöscht“ werden. Nur dann, wenn mögliche Gefahren durch den Verzehr solcher Lebensmittel ausgeschlossen werden können, sollten diese Lebensmittel zugelassen werden. Tritt dennoch nach geraumer Zeit beim Menschen ein Gesundheitsschaden auf, welcher durch die Einnahme von genetisch veränderten Lebensmittel bedingt ist, so kann der Produzent dieses Lebensmittels laut Greenpeace nicht belangt werden.
Es ist heutzutage schon gängig, genmanipulierte Nahrungsgrundlagen in unsere Lebensmittel zu verarbeiten. Da der Großteil der Verbraucher, wie in 4.1 erklärt, gegen Lebensmittel ist, welche Bestandteile genmanipulierter Pflanzen aufweisen, fordert man, „dass solche Lebensmittel auch dementsprechend gekennzeichnet werden“ (nach [5]), damit Verbraucher nicht ungewollt bzw. unkontrolliert das Produkt der Gentechniker essen  müssen. Bis jetzt ist es jedoch nicht vorgeschrieben, derartige Lebensmittel zu kennzeichnen.
Dieses Problem soll die Novell-Food-Verordnung (NFV) lösen. Diese ist in der EU gültig und regelt unter anderem den Einsatz der Gentechnologie in der Lebensmittelherstellung. So kann die EU Kommission z.B. eine Etickettierung festlegen, welch normale von genetisch veränderten Lebensmittel unterscheidet. Bereits 1996 wurde festgelegt, dass Lebensmittel, welche genetisch veränderte Bestandteile beinhalten, gekennzeichnet werden müssen. Diese Regelung gilt jedoch nur für wenige genetisch veränderte Pflanzen und berücksichtigt z.B. nicht die Verwendung der genetisch veränderten Sojabohne in Lebensmitteln. (nach [12]) Aus diesem Grund bezeichnet Greenpeace die Novel-Food-Verordnung auch als „mangelhaft“ (Greenpeace Informationsmaterial).
Meiner Meinung nach wird die Gentechnologie im Bereich Lebensmittelerzeugung sicher sinnvoll eingesetzt. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass durch bestimmte Einschränkungen ein unkontrolliertes Hantieren mit der Gentechnologie unmöglich gemacht wird. Wie man sagt ist der Kunde König, deshalb sollte er auch noch in Zukunft davor geschützt werden, durch genmanipulierte Lebensmittel zu erkranken. Das Risiko eine Erkrankung durch genmanipulierte Lebensmittel zu erleiden ist zwar als gering einzuschätzen, dennoch sollte man in jedem Fall auf Nummer sicher gehen.

Facharbeit von Thomas Hauske
Stand 01/1998