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Inhaltsverzeichnis
1
Bedeutung der Zuckerrübe als Grundnahrungsmittel
1.1 Zucker als Energielieferant
1.2 Die wirtschaftliche Bedeutung
des Zuckers
2
Steigerung des Zuckerrübenertrages durch Gentechnik
2.1 Gründe für die Steigerung des
Zuckerrübenertrages
2.2 Ertragssteigerung durch herbizid-
und virusresistenter Zuckerrüben
2.2.1 Erklärung des Begriffs Gentechnik
2.2.2 Die Pflanzenkrankheit Rhizomania (Wurzelbärtigkeit)
2.2.3 Das Prinzip der Wurzelbärtigkeitsimmunisierung
von Zuckerrüben durch Gentechnologie
2.2.4 Unkraut als Gefahr für die Zuckerrübe
2.2.5 Eigenschaften und Einsatz des Pflanzenschutzmittels
Roundup
2.2.6 Prinzip der Herstellung einer Roundupresistenten
Zuckerrübe
2.3 Vor- und Nachteile genmanipulierter
Zuckerrübensorten
2.3.1 Argumente für genmanipulierte Zuckerrüben
2.3.2 Risiken, die eine genmanipulierte Zuckerrübe mit
sich bringt
3
Gentechnische Freilandversuche
3.1 Entwicklung
3.2 Gesetzgebung
3.3 Konfliktsituationen
4
Genmanipulierte Lebensmittel und ihre Zukunft
4.1 Chancen genmanipulierter Lebensmittel
4.2 Eingrenzung und Kontrolle lebensmittelbezogener
gentechnologischer Experimente
1.
Bedeutung der Zuckerrübe als Nahrungsgrundlage
Jedem ist bekannt,
dass ein Großteil der Lebensmittel mit Zucker versüßt wird. Woher
dieser Zucker stammt, und welche Rolle die Pflanzen spielen, die
den Zucker produzieren, ist für die meisten Lebensmittelkonsumenten
jedoch eher uninteressant. Der wichtigste natürliche Zuckerproduzent
in Europa ist die Zuckerrübe. Der aus ihr gewonnene Zucker dient
natürlich in erster Linie dazu, uns das Leben zu versüßen.
Dass die Bedeutung der Zuckerrübe nicht nur in der hervorragenden
Süßkraft seines Zuckers liegt, wird in den folgenden Punkten erklärt.
1.1
Der aus der Zuckerrübe gewonnene Zucker als Energielieferant
Der
Zucker der Zuckerrübe besteht größtenteils aus dem Disacharid Sacharose
und findet meist in diversen Nahrungsmitteln seine Verwendung. Außerdem
kann er leicht verdaut werden und somit durch seinen sehr hohen
Energieinhalt schnell Energie liefern (nach [1] S.42). Wie dieser
Energieinhalt vom menschlichen Organismus genutzt wird, sei im Folgenden
erklärt.
Da der Stoffwechsel eine essentielle Grundlage für die Aufrechterhaltung
des menschlichen Lebens ist und gerade dafür Energie notwendig ist,
muß man dem Organismus diese liefern. Ebenso ist Energie für zusätzlich
anfallende Leistungen von großer Bedeutung. Bezieht man sich auf
einen Menschen, der sich zwölf Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme
in völliger Ruhe befindet, so kann man den folgenden Grundumsatz
an Energie (in kJ) in einer Tabelle darstellen:
Grundumsatz
(DGE)
Tab. 3.1 ([1] S.13)
Bei
bestimmten Leistungen, wie z.B. Sport, bei denen der Mensch aus
der Ruhe gebracht wird, ist der Umsatz an Energie natürlich höher.
Dabei ist die Art und Schwierigkeit der zu verrichtenden Arbeit
ausschlaggebend. (nach [1] S. 13-15)
Wie gelangt man jedoch zur benötigten Energie? In erster Linie gelangt
man durch Nahrungsaufnahme an sie. Der Energiegehalt der Nährstoffe
wird wiederum von den darin gebundenen Energieträgern bestimmt.
Solche Energieträger sind Kohlenhydrate, Fette und Eiweiß. Jeder
dieser Nährstoffe hat einen speziellen Energieinhalt:
Physiologischer
Energiegehalt der Nährstoffe
Tab. 4.1 ([1] S.12)
Es
können nicht alle Zellen Energie aus beliebigen Nährstoffen produzieren.
Zellen, wie die des Zentralnervensystems und die Erythrozyten, gewinnen
nur aus Glucose Energie. Daher müßte bei einem Glucosemangel folglich
Glucose erst aus anderen Nährstoffen aufgebaut werden. Aus diesem
Grund bezeichnet man die Kohlenhydrate auch als Energielieferanten
1. Ordnung. (A. Schlieper, Grundfragen der Ernährung, S. 39)
Nimmt der Mensch eine normal gemischte Kost zu sich, welche Zucker
enthält, so wird diese im Verdauungsextrakt (Darm) einem enzymatischen
Abbau unterzogen. Die Endprodukte des Kohlenhydratabbaus im Darm
sind etwa 200-250 g Glucose, 10-15 g Galaktose und 30 -60 g Fructose,
welche wiederum durch das Enzym Insulin in die Leberzellen, Muskelzellen
und ins Fettgewebe transportiert werden. Da die Glucose das hauptsächliche
Endprodukt des enzymatischen Kohlenhydratabbaus ist, wird im Folgenden
nur auf die Glucose eingegangen. In den Zellen aufgenommen, wird
Glucose durch das Enzym Hexokinase mit dem Coenzym ATP mit Phosphat
zu dem, für den Stoffwechsel wichtigen, Glucose-6-phosphat
verestert. Glucose-6-Phosphat spielt eine wichtige Rolle, da durch
ihren anaeroben Kohlenhydratabbau (Glykolyse) Energie in Form von
ATP aufgebaut werden kann.
In der Glykolyse wird Glucose-6-Phosphat zu Fructose-6-Phosphat
isomerisiert, welche unter Verbrauch von 1 ATP zu Fructose-1,6-bisphosphat
phosphoryliert wird. Durch ihre anschließende Spaltung entstehen
ein Molekül Dihydroxyacetonphosphat und ein Molekül Glycerinaldehyd-3-phosphat.
Letzeres wird durch das Coenzym NAD+ dehydriert, 1 NADHH+
gebildet und im weiteren Verlauf zu Glycerinsäure-1,3-diphosphat
phosphoryliert. Schließlich entsteht durch Umwandlung von Glycerinsäure-1,3-bisphosphat,
unter Bildung von 1 ATP, Glycerinsäure-3-phosphat. Diese wird dehydratisiert
und über mehrere Stufen zu Brenztraubensäure umgewandelt. Hierbei
entsteht wieder 1 ATP. Letztlich wird die Brenztraubensäure zu Milchsäure
reduziert. Ermöglicht wird dies durch die Oxidation des, im Verlaufe
der Glykolyse entstandene, NADHH+ zu NAD+.
Die Gesamtenergiegleichung des anaeroben Kohlenhydratabbaues pro
mol läßt sich wie folgt darstellen:
Glucose
+ 2 ADP + 2 P --> 2 Milchsäure + 2 ATP
Wie
man sieht, ist ein Energiegewinn in Form von 2 ATP = 68kJ zu verzeichnen.
Die zweite Form der Energiegewinnung ist der aerobe Kohlenhydratabbau.
Bis zur Bildung von Brenztraubensäure (BTS) verläuft der aerobe
wie der anaerobe Kohlenhydratabbau. Danach wird BTS durch Thiamindiphosphat
aktiviert, was ermöglicht, dass sie nun decarboxyliert werden kann.
Dem durch die Decarboxylierung entstandene Acetyl-Rest wird wieder
Thiamindiphosphat abgespalten und die dabei entstandene Verbindung
oxidiert. Bei dieser Reaktion wird der Wasserstoff auf NAD+ übertragen
und NADPHH+ gebildet. Durch die anschließende Aktivierung der Verbindung
durch das Coenzym A entsteht die aktivierte Essigsäure, welche in
den Citronensäurecyclus eingeschleust und zu CO2 und H2O zur Energiegewinnung
abgebaut wird.
Der Energiegewinn des aeroben Kohlenhydratabbaus pro mol läßt sich
durch folgende Gesamtenergiegleichung veranschaulichen:
1
Glucose + 2 ADP + 2 P + 4 NAD+ --> 2 aktive Essigsäure +2 ATP
+ 4 (NADHH+)
Während des
aeroben Kohlenhydratabbaus werden also 14 ATP = 480 kJ an Energie
frei.
Betrachtet man beide Arten des Kohlenhydratabbaues, so kommt man
zur Erkenntnis, dass der Zucker für den menschlichen Organismus
essentiell d.h. lebensnotwendig ist. Ohne Zucker ist es nur schwer
möglich, die Energie herzustellen, mit der der Stoffwechsel und
bestimmte Leistungen aufrechterhalten werden müssen.
(aerober und anaerober Kohlenhydratabbau nach [1] S.199-205)
1.2
Die wirtschaftliche Bedeutung des Zuckers
Der Zucker spielt
nicht nur für den Stoffwechsel des Menschen eine wichtige Rolle,
sondern auch in der Wirtschaft. Da er in übermäßig vielen Lebensmitteln
vorkommt, ist er aus der heutigen Lebensmittelproduktion kaum wegzudenken.
Die Eigenschaft des Zuckers, die ihn so beliebt macht, liegt natürlich
in seiner hervorragenden Süßkraft. So findet er seine Verwendung
neben den Gebrauch als Haushaltszucker auch in der Herstellung verschiedenster
Lebensmittel wie Süßigkeiten, Erfrischungsgetränken, Brotaufstrichen
etc.. Aus diesem umfangreichen Angebot an zuckerreichen Nahrungsmitteln
resultiert auch die große wirtschaftliche Bedeutung des Zuckers.
Damit der Zucker für solche Zwecke verwendet werden kann, muß dieser
allerdings erst gewonnen werden.
Eine Art der Zuckerherstellung ist die Gewinnung des Zuckers aus
Zuckerrüben, welche sich in verschiedene Phasen unterteilen läßt.
Nachdem die Zuckerrübe vom Schmutz befreit wurde, wird sie in ca.
3 mm große Stücke zerkleinert. Danach wird diesen Stücken durch
Auslaugen im heißen Wasser der Zucker entzogen. Der daraus gewonnene
Rohsaft enthält 12-14% Zucker. In der nächsten Phase, der Reinigung
des Saftes, werden Nichtzuckerstoffe wie Cellulose entfernt und
es entsteht der sogenannte Dünnsaft. Dieser wird durch Eindampfen
zu Dicksaft umgewandelt, welcher nun 55-65% Zucker enthält. Anschließend
wird der Dicksaft zentrifugiert, was zur Folge hat, dass der Sirup
vom Rohzucker getrennt wird (Kristallisation). In der Reinigungsphase
wird der Rohzucker durch eine spezielle Dampfbehandlung von anhaftenden
Sirupresten befreit und es entsteht der uns bekannten Weißzucker.
(nach [1] S. 42).
Wie man sieht, ist das Verfahren, aus einer Zuckerrübe letztendlich
den gewünschten Zucker zu erhalten, relativ kompliziert. Diese Prozedur
verlangt natürlich auch eine angemessene Anzahl an Arbeitskräften
und Maschinen, um die Menge an Zucker herzustellen, welche von Industrien
wie z.B. der Lebensmittelindustrie, benötigt wird.
Zwei Pflanzen, welche die natürliche Hauptproduzenten des Zuckers
sind, sind das Zuckerrohr und die Zuckerrübe. Zuckerrohr wird bevorzugt
in Gebieten der Karibik angepflanzt während sich die Europäer auf
den Anbau von Zuckerrüben spezialisiert haben, da das gemäßigte
Klima in Europa nur deren Anbau begünstigt. (nach [7])
Da dem Zucker eine große Bedeutung in der Lebensmittelherstellung
zukommt, gibt es natürlich auch verschiedene Konzerne, die den Zucker
herstellen und vertreiben. Deren Ziel ist es, einen größtmöglichen
Anteil an der gesamten Zuckerproduktion zu erlangen. Eines der führenden
Unternehmen in Europa, welches sich auf die Zuckerherstellung aus
Zuckerrüben spezialisiert hat, ist die Südzucker-Gruppe. Im Bereich
dieses Konzerns lieferten im Jahre 1996 57000 Landwirte[9] von einer
ca. 357.000 ha großen Anbaufläche[9] ungefähr 20 Mio. t Rüben[9]
in die Fabriken der Südzucker-Gruppe. Dabei wurden ca. 3,1 Mio.
t Zucker[9] erzeugt. Darüber hinaus erhöhte SÜDZUCKER seine Mitarbeiterzahl
von durchschnittlich 10.243 (1993/94)[9] auf 19.239 (1996/97)[9].
Bedenkt man, dass SÜDZUCKER nicht der einzigste Zuckerhersteller
auf der Welt ist, und dass jährlich weltweit bis zu 120 Mio. t Zucker[9]
produziert werden, so liegt es auf der Hand, dass die Zuckerhersteller
eine große Anzahl an Arbeitsplätzen bieten.
2.
Steigerung des Zuckerrübenertrages durch Gentechnik
Noch sind konventionelle
Zuckerrüben gegenüber Unkraut und diversen Pflanzenkrankheiten ziemlich
empfindlich. Durch Gentechnologie versucht man jedoch dem Ziel,
eine perfekte Zuckerrübe zu erhalten, näher zu kommen. In den nächsten
Punkten wird darauf eingegangen, wie weit man überhaupt schon mit
der Gentechnologie gehen kann, um z.B. Ertragsausfällen im Zuckerrübenanbau
entgegenzuwirken.
2.1
Gründe für die Steigerung des Zuckerrübenertrages
Um
die Gründe für die Steigerung des Zuckerertrages zu erläutern, wird
zunächst auf das Wachstum der Weltbevölkerung eingegangen. Anhand
von Statistiken ist ein exponentieller Anstieg der Weltbevölkerung
zu erkennen. Lebten im Jahre 1900 nur 1,6 Milliarden Menschen[2]
auf unserem Planeten, waren es 1990 ca. 5,5 Milliarden Menschen[2]
gewesen und im Jahre 2000, so lautet die Prognose, werden es mehr
als 6,5 Milliarden Menschen[2] sein, die die Erde bevölkern.
Da sich alle Menschen ernähren müssen, müßte die Nahrungsproduktion
demzufolge gleichermaßen ansteigen. Mit anwachsender Bevölkerungszahl
steigt also auch die Zahl der Lebensmittelkonsumenten an. Da ein
hoher Anteil der Lebensmittel den Rohstoff Zucker beinhaltet, wirkt
sich die anwachsende Weltbevölkerung auch auf den Zuckerkonsum aus.
Bezieht man sich nur auf die letzten 10 Jahre, so ist sogar in dieser
Zeit ein klarer Anstieg des Zuckerverbrauchs zu erkennen. In Zahlen
ausgedrückt bedeutet dies, dass der jährliche Zuckerkonsum auf der
Welt von 1988 bis 1998 um ca. 17,19 Mio. t[4]gestiegen ist. Da sich
die Zuckerproduktion nach der Zuckernachfrage richtet, hatte eine
ansteigende Zuckernachfrage, auch einen Anstieg der Weltzuckerproduktion
zwischen 1988 und 1998 um ca. 18,09 Mio. t[4] zur Folge, vgl. Abb.
8.1. :
Abb. 8.1 (nach den Daten von [4])
Wie man sieht,
ist die ansteigende Zuckernachfrage bzw. -konsum ein wichtiger Grund,
den Zuckerertrag zu steigern. Da es, wie erwähnt, zwei Hauptproduzenten
des Zuckers gibt, müssen die Erträge beider gesteigert werden. Für
die europäischen Staaten gilt daher, dass die Zuckerproduktion durch
die Ertragssteigerung der Zuckerrüben gesteigert werden muß.
2.2
Ertragssteigerung durch herbizid- und virusresistente Zuckerrüben
2.2.1
Erklärung des Begriffs Gentechnologie
Um zu verstehen,
wie man z.B. die Zuckerrübe durch Gentechnologie herbizid- bzw.
virusresistent macht, ist es zuerst notwendig, den Begriff Gentechnologie
zu definieren. Unter Gentechnologie versteht man im allgemeinen
Sinne die gezielte Übertragung fremder Gene in den Genbestand
einer Zelle bzw. eines Organismus. (Linder, Biologie, S. 381
f.) Dabei werden Erbanlagen von lebenden Organismen identifiziert,
isoliert und gezielt verändert. Nach erfolgreicher Anwendung der
Gentechnologie kommt eine beabsichtigt neue Genkombination zustande,
welche der Zelle bzw. dem Organismus neue Fähigkeiten ermöglicht.
Um über eine Reihe von Verfahren fremde Gene zu übertragen, sind
bestimmte Werkzeuge notwendig. Solche Werkzeuge sind
u.a. Restriktionsenzyme, welche die DNA-Moleküle an speziellen Stellen
aufschneiden und sie dadurch in verschiede Stücke zerlegen.
Mit der Gentechnik verfolgen die Biologen folgende Ziele: Zum einen
will man die Entstehung bzw. die Ausbreitung von diversen Krankheiten
wie z.B. der Infektionskrankheiten untersuchen und Tests entwickeln,
die eine Früherkennung solcher Krankheiten garantieren. Darüber
hinaus versucht man mit Hilfe der Gentherapie genetische Eigenschaften
menschlicher Zellen zu korrigieren. Das nächste Anwendungsgebiet
der Gentechnik ist die Herstellung von Medikamenten, Impfstoffen
und Nahrungsmitteln durch transgene Bakterien transgener Bakterien,
Pilze, Pflanzen und Tiere für Medikamente und Nahrungsmittel
(PC-Kurswissen, Genetik, Gentechnologie). Alles in einem umfaßt
die Gentechnologie viele Einsatzgebiete. Dabei eröffnet die Gentechnologie
gerade in der Pflanzenzüchtung neue Möglichkeiten, was sich z.B.
an genmanipulierten Zuckerrüben zeigen läßt. (nach [13], [16] Gentechnologie)
2.2.2
Die Pflanzenkrankheit Rhizomania (Wurzelbärtigkeit)
Wie
viele andere Pflanzen, kann auch die Zuckerrübe von diversen Pflanzenviren
befallen werden und dadurch erkranken. Solche Erkrankungen schlagen
sich schließlich heftig in den Ertragseinbußen nieder. So liegen
die pflanzenvirenbedingten Ertragsausfälle bei Zuckerrüben, regional,
besonders in Süddeutschland, bei über 50%[7].Eine dieser Krankheiten
ist die Wurzelbärtigkeit (Rhizomania), von der, neben der Zuckerrübe,
auch die Kartoffel befallen werden kann. Die Erkrankung einer Zuckerrübe
an Rhizomania läuft folgendermaßen ab: Die Rhizomania-Viren können
durch den Bodenpilz Polymyxa betae übertragen werden. Kommt demnach
eine Zuckerrübenpflanze mit diesem Bakterium in Berührung, so dringen
die Rhizomania-Viren in die Pflanze ein und befallen deren Zellen.
Zuerst haften sich die Rhizomania-Viren an die von ihr zu befallenen
Zelle an und durchstoßen diese, damit die DNA des Virus in die Pflanzenzelle
injiziert werden kann. Der Rest des Virus, welcher aus Protein besteht,
bleibt außerhalb der Zelle. Nun beginnt die Latenzphase, in welcher
die DNA der Pflanzenzelle aufgelöst wird und die DNA des Rhizomania-Virus
vermehrt wird. Dadurch wird der Stoffwechsel der Pflanze veranlaßt,
nur noch Proteine herzustellen, um einen Rhizomania-Virus herzustellen.
Als nächstes lagern sich die Proteine und die neu gebildete DNA
zusammen und ergeben einen neuen funktionsfähigen Rhizomania-Virus.
Sind genügend Viren in der Pflanzenzelle hergestellt worden, zerplatzt
die Zelle, und die Viren können freigesetzt werden. Derart befallene
Zellen können sich nicht mehr teilen, da der Virus den Stoffwechsel
der Pflanzenzelle dazu nutzt, nur noch neue Viren herzustellen.
Erkrankt eine Zuckerrübe an Rhizomania, so äußert sich dies durch
eine Vielzahl von stark verzweigten Wurzeln und durch ein mickriges
Erscheinungsbild. Darüber hinaus liefern derart erkrankte Rüben
wenig oder gar keinen Zucker. (nach [7], [10], [16])
Abb. 9.1 gesunde Zuckerrübe (links) und eine an Rhizomania
erkrankten Zuckerrübe (rechts) [18]
2.2.3
Das Prinzip der Wurzelbärtigkeitsimmunisierung von Zuckerrüben durch
Gentechnologie
Um eine Zuckerrübe
künstlich herzustellen, die gegen Rhizomania resistent ist, wird
auf die Gentechnologie zurückgegriffen. Die Prozedur zur Herstellung
einer rhizomaniaresistenten Zuckerrübe unterteilt sich in verschiedene
Einzelschritte. Zunächst wird aus einer mit Rhizomania infizierten
Zuckerrübe ein Rhizomania-Virus isoliert. Daraufhin wird aus diesem
Virus die Erbinformation herausgenommen und isoliert. Schließlich
schneidet man mit Hilfe eines geeigneten Restriktionsenzyms denjenigen
DNA-Abschnitt aus der isolierten Virus-DNA heraus, welche die kodierte
Bauanleitung für die Hülle des Virus trägt, das Hüllproteingen.
Hat man dieses Hüllproteingen erhalten, wird dieses künstlich in
die Erbinformation des Bodenbakteriums Agrobacterium tumefaciens
eingeschleust. Nun werden einzelne Zuckerrübenzellen mit diesem
Bodenbakterium infiziert. Dabei ist zu erwähnen, dass das Hüllproteingen
im Bakterium für die Zuckerrübe ungefährlich ist. Da das Bodenbakterium
den Bauplan für die Virushülle trägt, geht die Pflanzenzelle davon
aus, daß es sich um einen vollwertigen Rhizomania-Virus handelt.
Folglich reagiert die Pflanzenzelle mit einem Schutzmechanismus,
was verhindern soll, dass noch mehrere Viren eindringen können.
Die nun resistent gewordene Zuckerrübenzelle wird auf einen Nährboden
untergebracht, wo sie sich zu einem Pflanzenkeim entwickelt. Aus
diesem Keim kann nun eine echte Zuckerrübe gezüchtet werden, welche
im Laufe ihres Daseins wiederum Samen liefern kann, mit denen virusresistente
Zuckerrüben gezüchtet werden können, da die Resistenz von Generation
zu Generation vererbt wird. (nach [10]; [7])
2.2.4
Unkraut als Gefahr für die Zuckerrübe
Wie man weiß,
stellt Unkraut eine immer wiederkehrende Gefahr für alle Arten von
Pflanzen dar. Warum und wie Unkraut eine Gefahr für Nutzpflanzen
darstellt, sei im Folgenden erklärt. Bezieht man sich auf den Anbau
von Zuckerrüben, sind Unkräuter Pflanzen, welche neben der Zuckerrübe
auf dem Acker wachsen, aber für den Bauern und für die Zuckerrübe
selbst keinen vorteilhaften Nutzen haben. Da die Zuckerrübe ihrem
Wesen nach als nicht konkurrenzkräftig gegen Unkräuter einzustufen
ist (nach [15]), sind Unkräuter für diese besonders gefährlich.
Solche Unkräuter entziehen dem Boden wichtige Nährstoffe wie Nährsalze,
welche u.a. von Zuckerrüben benötigt werden, um fruchtbar heranzuwachsen.
Ist das Verhältnis des Unkrauts zu den Zuckerrüben auf einem Zuckerrübenacker
relativ hoch, so kann es sein, dass die Unkräuter dem Boden so viele
Nährstoffe entziehen, dass die Zuckerrübe nicht mehr an die essentielle
Menge an Nährstoffen gelangt, die sie zum Aufwachsen braucht. Der
zweite Nachteil von Unkräutern, ist der unnötige Platzbedarf, den
Unkräuter den Nutzpflanzen wegnehmen. So kann sich die Zuckerrübe
im Boden nicht mehr frei entfalten. Außerdem sei noch zu erwähnen,
dass Unkrautbefall den Arbeitsaufwand bei der Ernte erhöhen kann.
Bei der Ernte müßten die Zuckerrüben erst von den Unkräutern gesäubert
werden.
Die Folgen von Unkrautbefall sind meist Zuckerrüben mit einem mickrigen
Aussehen als Konsequenz von Nährstoffmangel oder unzureichenden
Platzbedarf. Da diese Rüben nicht mehr zu gebrauchen sind, schlägt
sich der Unkrautbefall besonders in erheblichen Ertragseinbußen
nieder. Um diesen Schaden vorzubeugen, wird in der modernen Landwirtschaft
mit Unkrautvernichtungsmitteln gearbeitet. Diese Unkrautvernichtungsmittel
haben das Ziel, jegliches Unkraut unschädlich zu machen, um möglichst
gute Bedingungen für das Heranwachsen von Pflanzen, wie Zuckerrüben,
zu ermöglichen.
2.2.5
Eigenschaften und Einsatz des Pflanzenschutzmittels Roundup
Wie schon erwähnt,
können Nutzpflanzen durch Unkraut geschädigt werden und dadurch
zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Da die Zuckerrübe eine wichtige
Nutzpflanze ist, ist es gerade bei ihr wichtig, das Unkraut von
ihr fern zu halten. Wie schon erwähnt, werden in der Landwirtschaft
z.B. beim Zuckerrübenanbau, fast immer Unkrautvernichtungsmittel
eingesetzt, wenn es darum geht, Unkraut zu vernichten. Das Angebot
an Herbiziden umfaßt ein weites Spektrum. Ein bekanntes Herbizid
ist das Pflanzenschutzmittel Roundup der Firma Monsanto,
welches schon seit dem Jahre 1974 auf dem Markt ist. Jedoch ist
die Zulassung nur für Zeitintervalle von 10 Jahren begrenzt, was
bedeutet, dass dieses Herbizid alle 10 Jahre nach dem aktuellsten
Sachstand neu bewertet werden muß. Dieses Pflanzenschutzmittel gibt
es in zwei verschieden Ausführungen: Als Roundup ULTRA (flüssig)
und Roundup ULTRAGRAN (fest), wobei die Wirkweise identisch
bleibt. In Roundup ist der chemische Wirkstoff Glyphosphat
(N- (phosphonomethyl)-Glycin), ein Derivat von Glycin, enthalten,
das ca. 41,5 % des Herbizids ausmacht. Darüber hinaus wurde Roundup
als wasserlösliches Salz formuliert, damit es in vielen Gebieten
eingesetzt werden kann. Außerdem beinhaltet Roundup ein Bi-Aktiv-System.
Dieses besteht aus einem hinsichtlich Toxikologie und Umwelteigenschaften
optimierten Netzmittel (Anteil von ca. 16 % in Roundup) und
einem zusätzlichem molekularen Spezialaktivator (Monsanto
Informationsmaterial, Roundup ULTRA; Roundup ULTRAGRAN
Umweltverhalten). Für die Wirkungsweise bedeuten diese beiden Systeme(?
Bi-Aktiv-System), dass die Glyphosphataufnahme durch Pflanzen unterstützt
wird und damit ein höherer Erfolg bei der Unkrautvernichtung erzielt
wird. Vom Wesen her ist Roundup ein nichtselektives Blattherbizid
mit systematischer Wirkung. Wird Roundup angewandt, so greift
es die grünen Pflanzenteile an, von wo es in die Stengel und Blätter
der Pflanze gelangt. Einmal in Kontakt mit diesem Pflanzenschutzmittel,
verteilt sich das Herbizid in der gesamten Pflanze, bis hin zu den
Wurzeln. Die systematische Wirkungsweise äußert sich in der Hemmung
des Enzyms EPSPS. Da diesem Enzym eine Schlüsselrolle im Stoffwechsel
jeder Pflanze zukommt, wird durch die Hemmung dieses Enzyms der
gesamte Stoffwechsel zum Erliegen gebracht. Solche Pflanzen fangen
von nun an das Welken an, die Blätter verfärben sich gelblich-braun
und das Wurzelwerk zersetzt sich. Da Roundup nichtselektiv
ist, greift es die grünen Pflanzenteile einer jeden Pflanze an und
kann nicht zwischen Nutzpflanze und Unkraut unterscheiden. Daher
ist die Immunisierung der Pflanze erforderlich, welche vor Unkraut
geschützt werden soll. Ein Einsatzgebiet von Roundup ist
der Zuckerrübenanbau, was darauf schließen läßt, dass es sich bei
den hier verwendeten Zuckerrüben nicht um ordinäre, sondern um roundupresistente
Zuckerrüben handelt, welche auf gentechnischen Weg hergestellt
wurden.
Nebenbei sei erwähnt, dass im Bereich Herbizidtoleranz auch Zuckerrüben
entwickelt wurden, welche gegen das Herbizid BASTA gentechnisch
resistent wurden. Da Roundup und BASTA gleichermaßen Herbizide
sind, reicht es aus, wenn im Folgenden, nur auf die Herstellung
roundupresistenter Zuckerrüben eingegangen wird. (nach [14],[15])
2.2.6
Prinzip der Herstellung einer roundupresistenten Zuckerrübe
Ähnlich wie
bei der Herstellung virusresistenter Zuckerrüben, wendet man sich
der Gentechnik zu, um herbizidresistente Zuckerrüben herzustellen.
Damit man Zuckerrüben gegenüber Roundup resistent machen kann, ist
es zuerst notwendig, ein Gen zu finden, das den Bauplan eines Enzyms
enthält welches dem EPSPS ähnlich ist, jedoch durch Roundup nicht
blockiert wird.
Den Biologen war bekannt, dass das Bodenbakterium Agrobacterium
sp. des Stammes CP4 gegen Roundup resistent ist. Dieses Bakterium
enthält in seiner DNA einen DNA-Abschnitt (Gen), welcher das gegen
Glyphosphat resistente Enzym CP4-EPSPS herstellt. Bis auf seine
Roundupresistenz ist CP4-EPSPS nahezu identisch zu EPSPS und übernimmt
die gleiche Schlüsselrolle im Stoffwechsel des Bodenbakteriums.
Mit Hilfe von Restriktionsenzymen wurde dieses Gen extrahiert und
in das Erbgut des Bodenbakteriums disarmed Agrobacterium tumefaciens
eingeschleust. Dieses Bakterium hat die Eigenschaft, dass es in
kleine Verletzungen von Pflanzen eindringen kann und somit sein
eigenes Erbgut in die Zellen der Pflanze einschleust. Da dieses
Bakterium normalerweise Wucherungen in der von ihm befallenen Pflanze
auslöst, wurden dem hier verwendeten Bakterium, die Gene entfernt
(disarmed), welche für die Wucherungen verantwortlich sind. Nun
werden einzelne Zuckerrübenzellen mit diesem Bakterium infiziert.
Die Folge ist, dass dieses modifizierte disarmed Agrobacterium tumefaciens
sein, um die Glyphosphatresistenz erweitertes Erbgut, in das Genom
der Pflanzenzelle einschleust und keine Wucherungen auslöst (nach
[15]). Schließlich wird auf einem Nährboden aus dieser Pflanzenzelle
eine vollwertige Zuckerrübe herangezüchtet.
Diese Zuckerrübe enthält noch das Enzym EPSPS, welches durch die
Roundupbehandlung blockiert wird. Da die Zuckerrübe durch den Gentransfer
befähigt wurde, das Enzym CP4-EPSPS zu produzieren, wird nun auf
die Produktion von CP4-EPSPS umgeleitet, welches die Aufgabe des
blockierten Enzyms übernimmt. Durch diese Umleitung wurde erreicht,
dass diese Zuckerrübe resistent gegenüber dem Herbizid Glyphosphat
wurde. Folglich kann eine roundupresistente Zuckerrübe, intern auch
Roundup Ready Rübe genannt, mit Roundup behandelt werden,
ohne zugrunde zu gehen. Das Unkraut ist jedoch nicht roundupresistent
und geht bei Roundupbehandlung zugrunde. (nach [15])
2.3
Vor- und Nachteile genmanipulierter Zuckerrübensorten
2.3.1
Argumente für genmanipulierte Zuckerrüben
Wie schon erwähnt,
dient die Gentechnologie bei der Zuckerrübenzucht in erster Linie
dazu, Ertragsausfällen entgegenzuwirken. Da die Pflanzenkrankheit
Rhizomania vor allem in Süddeutschland dafür verantwortlich ist,
dass die Ertragsausfälle bei über 50%[7] liegen, ist es sozusagen
unumgänglich, rhizomaniaimmunisierte Zuckerrüben anzubauen. Durch
den Anbau von Zuckerrüben, welche gegen Rhizomania resistent sind,
würde man einen rhizomaniabedingten Ertragsausfall praktisch um
100% eindämmen. Das würde für die Landwirte natürlich eine bessere
Rentabilität durch geringere Verluste bedeuten.
Wie die rhizomaniaimmunisierte, hat auch die roundupresistente Zuckerrübe
ihre Vorteile. Da eine normale Zuckerrübe nicht gegen Unkräuter
konkurrenzkräftig ist und somit einem stärkeren Unkrautaufkommen
nicht gewachsen ist, ist es allgemein üblich, den Zuckerrübenacker
gegen Unkräuter zu behandeln. Dies geschieht in den meisten Fällen
durch Spritzten diverser Herbizide. Im Normalfall wird der Acker
mit speziellen Einzelherbiziden und Herbizidmischungen, welche jeweils
in ihrer Wirkung beschränkt sind, zwei- bis viermal behandelt. Um
mögliche Wirkungslücken zu schließen, benutzt man darüber hinaus
Mittelkombinationen bzw. prophylaktische Mittel mit Bodenwirkung
als Vorsichtsmaßnahme, welche eingesetzt werden, wenn Art und Umfang
der tatsächlichen Unkrauterkrankung überhaupt noch nicht feststeht,
sozusagen als Vorsichtsmaßnahme. Diese Vielzahl von Herbiziden,
welche gegen Unkraut angewandt werden, haben natürlich auch Auswirkungen
auf die Natur d.h. das Grundwasser und der Ackerboden werden mit
den Herbiziden praktisch verseucht. (nach [15])
Roundupresistente Zuckerrüben bringen Abhilfe. Da Roundup auf alle
nichtroundupresistenten Pflanzen mit grünen Blattfarbstoffen wirkt,
und nicht zwischen Nutzpflanze und Unkraut differenzieren kann,
ist es auch nicht mehr notwendig, viele Einzelherbizide zu benutzten,
sondern nur noch ein Herbizid, nämlich Roundup. Ferner wurde bewiesen,
dass Roundup eine geringere Toxizität (Giftigkeitsgrad) hat als
z.B. Kochsalz, was wiederum bedeutet, dass für Menschen und für
die auf dem Zuckerrübenacker lebenden Tiere nahezu keine Gefahr
durch das Pflanzenschutzmittel Roundup besteht. (nach [14], [15])
Das wohl wichtigste Argument für genmanipulierte Zuckerrüben ist,
dass sich die gentechnischen Veränderungen der Zuckerrübe nicht
auf die chemische Struktur des daraus gewonnenen Zuckers auswirkt.
Der aus den genmanipulierten Zuckerrüben hergestellte Zucker ist
also von dem der normalen Zuckerrüben nicht zu unterscheiden. Daher
macht es für den Endverbraucher keinen Unterschied, ob der in den
Lebensmitteln enthaltene Zucker aus einer herkömmlichen oder aus
einer genmanipulierten Zuckerrübe stammt. (nach [7])
2.3.2
Risiken, die eine genmanipulierte Zuckerrübe mit sich bringt
Es wäre wünschenswert,
wenn genmanipulierte Zuckerrüben (Genrüben) nur Vorteile hätten.
Aber wie auch viele andere Innovationen, ist auch die genmanipulierte
Zuckerrübe mit Risiken behaftet. Daher kann auch diese Zuckerrübe,
einmal auf dem Acker angebaut, bestimmte Gefahren mit sich bringen.
Ein Risiko ist die Verbreitung des genetischen Materials über Artgrenzen
hinweg. Zwar heißt es, dass die Beerntung schon im ersten Vegetationsjahr
vor der Blütenbildung erfolgt und damit eine unkontrollierte
Ausbreitung des genetisch veränderten Erbgutes vermieden wird,
dennoch gibt es keine 100 prozentige Gewährleistung dass nicht doch
Zuckerrüben aus Versehen zurückbleiben (? Rübenschosser) und unkontrolliert
blühen. Kommen solche Zuckerrüben (Beta vulgaris) zur Blüte, so
können dessen Pollen auf normale nichtresistente, verwandte Rübensorten
(Beta-Arten) wie z.B. Beta maritima, - macrocarpa oder atriplicifolia
übertragen werden, die auf dem Zuckerrübenacker unerwünscht sind.
Für die Folgegeneration der Rübe würde dies bedeuten, dass sie ebenfalls
das genetische Material der Zuckerrübe trägt. So kann eine Rübensorte,
welche keine Nutzpflanze ist, z.B. gegen Roundup resistent werden
und somit für Landwirte ein Problem darstellen. Glücklicherweise
sind diese Rübensorten nur im Mittelmeerraum und im atlantischen
Küstenbereich aufzufinden. Allerdings ist die Zuckerrübe zu heimischen
Rübensorten wie Mangold, Runkelrübe und Rote Rübe sexuell kompatibel
d.h. genetisches Material kann zwischen den hier genannten Rüben
und der Zuckerrübe ausgetauscht werden. (nach [15])
Greenpeace sieht ein anderes Argument gegen genmanipulierte Zuckerrüben
in unbekannten Wechselwirkungen. Allgemein ist es bekannt, dass
ein neu eingebautes Gen in das Erbgut einer Pflanze Auswirkungen
auf die Wirkungsweise anderer Gene haben kann. Da die Gentechniker
oft nicht wissen, an welcher Stelle des Genoms das neue Gen eingefügt
wird, ist es theoretisch möglich, dass ein neu eingefügtes Gen neben
den erwünschten Eigenschaften auch andere, nicht absehbare, Eigenschaften
mit sich bringen kann. So ist es grundsätzlich möglich, dass neben
der gewünschten Eigenschaft, wie z.B. Rounduptoleranz, die Zuckerrübe
auch durch Gentransfer dazu befähigt werden könnte, gesundheitsschädliche
Stoffwechselprodukte zu bilden (nach [5]). Dies ist jedoch nur ein
geringfügiges Risiko, welches die Gentechniker eingehen. In der
Praxis brachte Rounduptoleranz und Virusimmunität jedoch noch keine
unerwünschten Eigenschaften mit sich (zumindest nicht offiziell).
Ein weiteres Argument ist die Förderung von Resistenzen durch genmanipulierte
Zuckerrüben. Es ist bewiesen, dass eine regelmäßige Herbizidbehandlung
von Pflanze, die Resistenzen von Unkräutern fördern kann. Werden
daher Unkräuter ständig nur mit einem Herbizid (Roundup) bespritzt,
kann es immer wieder Pflanzen geben, welche nicht durch dieses Herbizid
vernichtet werden. Bei diesen Pflanzen steigt die Wahrscheinlichkeit
immer höher, gegen dieses Herbizid eine Resistenz zu entwickeln,
um so öfter sie mit dem Pflanzenschutzmittel in Kontakt kommen,
ohne daran zu sterben (nach [5]). Daraus ergibt sich, dass sich
diese resistenten Unkräuter weiter vermehren, bis Roundup dem Unkraut
nicht mehr gewachsen ist. Von da an hilft Roundup nicht mehr und
die roundupresistenten Zuckerrüben erleiden Schaden.
Der geschilderte Fall trat bis jetzt noch nicht ein, man muß jedoch
immer damit rechnen.
3.
Gentechnische Freilandversuche
Sind erst einmal
genmanipulierte Pflanzen wie die Zuckerrübe geschaffen worden, so
kann man deren genetischen Vorteil erst in der Praxis nutzen. Da
das Genlabor der Pflanze immer optimale Bedingungen liefert, ist
es notwendig zu erfahren, wie sich die in ihrem Erbgut veränderte
Pflanze unter normalen Umständen in der Natur, verhält. Hierzu werden
Freilandversuche durchgeführt, die dazu dienen sollen, möglichst
viele Informationen über das Verhalten der gentechnologisch veränderten
Pflanzen in der freien Natur zu sammeln, bevor diese auf den Markt
eingeführt werden. Dieser Punkt beschäftigt sich mit der Entwicklung
der Freilandversuche in der BRD, Konfliktsituationen, welche durch
diese hervorgerufen wurden und der Gesetzgebung, mit welcher das
gentechnologische Experimentieren geregelt wird.
3.1
Entwicklung
in
der BRD gibt es die Freilandversuche erst seit 1990. Seit 1990 stieg
die Anzahl an Freilandversuchen jedoch stark an. Der erste Versuch
genmanipulierte Pflanzen unter Freilandbedingungen zu Testen fand
von 1990 bis 91 statt. Hier hatte das kölner Max-Plank-Institut
vor, die Petuine, deren Blütenfarbe gentechnisch verändert wurde,
zu testen. Dieser Freilandversuch mißlang jedoch, da die erwünschte
Blütenfarbe nicht ausgebildet wurde. (nach [8])
Als nächstes wurden von 1993 bis 1994 rhizomaniaimmunisierte und
BASTA -resistente Zuckerrüben ausgebracht. Parallel dazu wurden
an einem anderen Standort genmanipulierte Kartoffeln getestet. Diese
Versuche wurden in Niedersachsen und Bayern durchgeführt. (nach
[8])
1994 begannen nun gleich zwei verschiedene Anläufe mit Freilandversuchen.
Zum einen startete die Technische Universität in München und die
Firma AgrEvo an diversen Standorten zehn Versuche. Mittelpunkt dieser
Versuche waren jedoch nicht die Zuckerrübe sondern gentechnisch
veränderter Raps und Mais. Zum anderen wurden 1994 in Köln genmanipulierte
Kartoffeln angebaut. (nach [8])
Gab es 1990/91 nur einen Freilandversuch, so waren es 1993/94
vier,1994/95 13, 1995 kamen nochmals 13 dazu und 1996 wurden bereits
38 Versuche genehmigt (nach [8]). Man kann klar erkennen, daß die
Versuche mit genmanipulierten Pflanzen sozusagen boomen, und dass
in Zukunft noch mehr Freilandversuche zu erwarten sind. Von diesem
Boom sind natürlich auch Freilandversuche mit genmanipulierten Zuckerrüben
betroffen. Dass sich dieser Boom an Freilandversuchen auf die genmanipulierte
Zuckerrübe ausdehnt, beweist die folgende Tabelle, in welcher laufende
und beantragte Freisetzungsversuche genmanipulierter Zuckerrüben
zusammengestellt wurden. Hierbei sollte man sich ins Gedächtnis
zurückrufen, dass es 1993/94 den ersten Freilandversuch mit Zuckerrüben
gab.
Tab. 17.1 Freisetzungsstandorte; Laufende und beantragte
Freisetzungsversuche[6]
Diese schnelle
Entwicklung der Freilandversuche zeigt, dass die Gentechnologie
in Deutschland seit 1990 das Blühen anfängt, und dass kein Ende
dieser stetigen Entwicklung in Sicht ist.
3.2
Gesetzgebung
Das plötzliche
Aufkommen der Gentechnologie in den letzten Jahren erforderte nun
auch eine, in Deutschland noch nie da gewesene, Gesetzgebung, die
das Hantieren mit der Gentechnik rechtlich regeln sollte. Um möglichen
Gefahren aus dem Weg zu gehen, welche aus der Gentechnik hervorgehen
könnten, wurde im Juni 1990 deutschlands erstes Gentechnikgesetz
verabschiedet. Ersetzt wurde dieses am 1. Oktober 1993 durch die
Novellierung des aktualisierten Gentechnikgesetzes Gen-TG. Definiert
wird das Gen-TG folgendermaßen: Gesetz zur Regelung von Fragen
der Gentechnik. Wesentliche Merkmale dieses Gesetzes sind
zum einen die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens
und zum anderen die praktische Beseitigung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Mit dem Gen-TG wird das Ziel verfolgt, die Umwelt und der darin
befindlichen Lebewesen davor zu schützen, einen Schaden durch Gefahren
der Gentechnologie zu erleiden. Ebenso gehört zu dessen Zielen auch
die Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens für die Erforschung,
Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen
Möglichkeiten. Da gentechnische Arbeiten auch mit verschiedenen
gravierende Risikos verbunden sein können, werden diese Arbeiten
in verschiedene Sparten bzw. Sicherheitsstufen aufgeteilt, um ein
höchst mögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Weitere Ziele
des Gen-TG sind die Regelung der Genehmigungs- und Anmeldeverfahren
gentechnischer Projekte, sowie die Regelung der Freisetzung gentechnisch
veränderter Organismen.
Da die Konkretisierung des Gen-TG mit Hilfe von Verordnungen
erfolgt, seien nun die sechs aktuellen Verordnungen aufzulisten,
welche im BGB1 abgedruckt sind:
1.
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei
gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen vom 24.10.1990
(BGB1. 1990 I, S.230-2374)
2. Verordnungen über Antrags- und Anmeldeunterlagen
und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz
vom 24.10.1990
(BGB1. 1990 I, S.2378-2388)
3. Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten
zu Forschungszwecken oder zu gewerblichen Zwecken vom 24.10.1990
(BGB1. 1990 I, S.2338-2339)
4. Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
vom 24.10.1990
(BGB1. 1990 I, Nr.59, vom 3.11.1990, S.2375-2377)
5. Verordnung über die zentrale Kommission für die biologische
Sicherheit (ZKBS) vom 30.10.1990 (BGB1. 1990 I, S.2418-2421)
6. Bundesverordnung zum Gentechnikgesetz (BGB1.
1990 I, Nr.57, vom 16.10.1991, S.1972)
(nach [17])
3.3
Konfliktsituationen
Da alle Neuheiten
auf technischen oder wirtschaftlichen Gebieten fast immer mit Vor-
und Nachteilen behaftet und somit umstritten sind, ist es nicht
verwunderlich, dass die Gentechnologie ebenso Grund zu Diskussionen
gibt. Gerade im Umfeld genmanipulierter Nahrungsgrundlagen stellen
Gentechnologie-Gegner die These auf, dass die Anwendung der Gentechnologie
an Pflanzen nicht zu tolerieren sei. Hierzu beziehen sie sich zum
Teil auf die in 2.3.2 erwähnten Risiken. Um ihre Meinung den Mitmenschen
zu verkünden, kommt es immer öfter vor, dass die Gegner in der Öffentlichkeit
auf verschiedenste Weise protestieren.
So wurde auch in der Vergangenheit das Ausbringen der genmanipulierten
Zuckerrübe von Gen-Gegnern zum Anlaß genommen, gegen das Freisetzen
genetisch veränderter Pflanzen zu protestieren.
Jüngstes Ereignis hierzu war die Aussaat der von MONSANTO entwickelten
roundupresistenten Zuckerrübe in Uffenheim (Bayern). Damals, am
8.5.1997, besetzten Gen-Gegner drei Wochen lang ein Versuchsfeld,
um die Aussaat der genetisch veränderten Zuckerrübe zu verhindern.
Nachdem der Konflikt jedoch friedlich gelöst wurde - jedem einzelnen
Besetzer wurde von MONSANTO eine vom Amtsgericht Neustadt/Aisch
genehmigte Schadensersatzforderung von 500.000 DM bei nochmaligen
Betreten des Ackers angedroht - zogen die Gen-Gegner freiwillig
mit ihren Zelten auf ein benachbartes Feld um. Dadurch wurde eine
Eskalation vermieden und die Polizei mußte nicht eingreifen. Sie
hatte lediglich die Aufgabe weiterhin für eine störungsfreie
Aussaat zu sorgen. (nach [11])
Fünf Monate später sorgten genmanipulierte Zuckerrüben wieder für
Schlagzeilen. Am 2.9.1997 sollten erstmals in Deutschland genmanipulierte
Zuckerrüben geerntet werden. Ort des Geschehens war diesmal wieder
das Versuchsfeld in Uffenheim auf welchem am 8.5.1997 die roundupresistenten
Zuckerrüben angebaut wurden. Wieder protestierten Gen-Gegner, diesmal
hinter Zäunen, gegen die genmanipulierte Zuckerrübe. Mit ihrem Protest
wollten Gen-Gegner ebenfalls darauf aufmerksam machen, das genetisch
veränderte Pflanzen unkalkulierbare Risiken wie z.B. Artenschwund
mit sich bringen können. Wie auch bei der Aussaat, kam es am 3.9.1997
nicht zu gewalttätigen Ausschreitungen. (nach [3])
4.
Genmanipulierte Lebensmittel und ihre Zukunft
Wie schon erwähnt,
gibt es Leute, welche die Gentechnologie verabscheuen, aber auch
Leute, welche sich für Gentechnologie einsetzten. Aus diesem Konflikt
ist es ersichtlich, dass genmanipulierte Lebensmittel noch ziemlich
umstritten sind. Dieser Punkt wird versuchen zu erläutern, wie es
mit gentechnisch veränderten Lebensmittel in der Gegenwart aussieht
und was in Zukunft zu erwarten ist.
4.1
Chancen genmanipulierter Lebensmittel
Da
die Gentechnologie erst in den letzten Jahren aufkam, kann man auf
die Frage, ob genmanipulierte Lebensmittel in Zukunft Chancen haben,
nicht leicht eine Antwort geben. Es ist jedoch sicher, dass gentechnologisch
veränderte Nahrungsgrundlagen wie die Zuckerrübe, gerade in der
Landwirtschaft immer häufiger eine wichtigere Rolle spielen (man
betrachte die Entwicklung der Freilandversuche in den letzten Jahren
vgl. 3.1), um vor allem Ertragsausfällen entgegenzuwirken. Auch
im Anbetracht der exponentiell ansteigenden Weltbevölkerung, vgl.
2.1, ist die Gentechnologie ein angemessener Weg, die Weltbevölkerung
auch noch in Zukunft zu ernähren. Die genetisch veränderten Nahrungsgrundlagen
werden natürlich weiterverarbeitet und gelangen so in Lebensmittel,
welche ein jeder von uns zu sich nimmt. Der beste Weg, eine Antwort
auf die Chancen zu finde, ist die Befragung der Menschen, die letztendlich
diese Lebensmittel, in welchen genetisch veränderte Inhaltsstoffe
enthalten sind, konsumieren. Hierzu befragte die Gesellschaft für
Konsum-, Markt-, und Absatzforschung (GfK) 2500 Verbraucher über
ihre Einstellung zu gentechnisch veränderten Lebensmittel. Das Ergebnis
der Umfrage wird aus der folgenden Abbildung ersichtlich:
Abb. 20.1[5]
Demnach
hat der Großteil der Befragten eine klare Abneigung gegen gentechnisch
hergestellte Lebensmittel. Nur etwa 8 Prozent der Befragten haben
eine positive Einstellung zu derartigen Lebensmitteln bzw. finden
diese sogar sehr gut.
Aufgrund dieser negativen Haltung der Bevölkerung kann es sein,
dass Firmen versuchen werden, ihre Gentech-Nahrung zu
Billigstpreisen zu verkaufen, um diese loszuwerden. Diese Annahme
veranlaßte das GfK dazu, die Frage an die Bevölkerung zu stellen,
ob gentechnisch hergestellte Lebensmittel besser verkauft würden,
wenn diese deutlich billiger verkauft werden, als normale
Lebensmittel. Auch diese Umfrage brachte eine negative Meinung der
Bevölkerung zum Ausdruck, vgl. Abb. 21.1 . Abb. 21.2 zeigt darüber
hinaus, dass Männer eher gentechnisch hergestellte Lebensmittel
kaufen würden, als Frauen. (nach [5])
Abb. 21.1[5]
Abb. 21.2[5]
Bezieht man
die prozentualen Anteile der einzelnen Befragungen auf die gesamte
Deutsche Bevölkerung, so kann man daraus schließen, dass gentechnisch
hergestellte Lebensmittel in der BRD noch keine große Chance haben.
In naher Zukunft wird sich wohl auch nicht viel daran ändern. Da
die Gentechnologie quasi erst im Kommen ist und etwas Neues
für die Verbraucher darstellt, ist deren Abneigung leicht zu erklären:
Die Verbraucher sind mit etwas konfrontiert, was noch nie dagewesen
ist, zumindest nicht in der Lebensmittelindustrie. Dadurch entwickelt
sich auch eine gewisse Skepsis den künstlich hergestellten Lebensmitteln
gegenüber, welche von Meldungen möglicher Risiken natürlich angeschürt
wird. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit recht groß,
dass sich die Gentechnologie im Bereich Lebensmittelerzeugung, in
ferner Zukunft doch noch durchsetzten wird, nämlich dann, wenn die
Skepsis gegenüber dem Neuen abgebaut ist. Die Frage
ist bloß wann !
4.2
Eingrenzung und Kontrolle lebensmittelbezogener gentechnologischer
Experimente
Wie
schon erwähnt, sind genetisch hergestellte Pflanzen auch mit bestimmten
Risiken behaftet. Dies verlangt von den Gentechnickern, dass die
Experimente vor allem mit Nahrungsgrundlagen streng kontrolliert
werden müssen, damit eine ständige Sicherheit der Menschen gewährleistet
wird. Da die meisten genmanipulierten Nahrungsgrundlagen dafür vorgesehen
sind, in Lebensmitteln weiterverarbeitet zu werden, sollte jedes
Risiko ausgelöscht werden. Nur dann, wenn mögliche Gefahren
durch den Verzehr solcher Lebensmittel ausgeschlossen werden können,
sollten diese Lebensmittel zugelassen werden. Tritt dennoch nach
geraumer Zeit beim Menschen ein Gesundheitsschaden auf, welcher
durch die Einnahme von genetisch veränderten Lebensmittel bedingt
ist, so kann der Produzent dieses Lebensmittels laut Greenpeace
nicht belangt werden.
Es ist heutzutage schon gängig, genmanipulierte Nahrungsgrundlagen
in unsere Lebensmittel zu verarbeiten. Da der Großteil der Verbraucher,
wie in 4.1 erklärt, gegen Lebensmittel ist, welche Bestandteile
genmanipulierter Pflanzen aufweisen, fordert man, dass solche
Lebensmittel auch dementsprechend gekennzeichnet werden (nach
[5]), damit Verbraucher nicht ungewollt bzw. unkontrolliert das
Produkt der Gentechniker essen müssen. Bis jetzt ist es jedoch
nicht vorgeschrieben, derartige Lebensmittel zu kennzeichnen.
Dieses Problem soll die Novell-Food-Verordnung (NFV) lösen. Diese
ist in der EU gültig und regelt unter anderem den Einsatz der Gentechnologie
in der Lebensmittelherstellung. So kann die EU Kommission z.B. eine
Etickettierung festlegen, welch normale von genetisch veränderten
Lebensmittel unterscheidet. Bereits 1996 wurde festgelegt, dass
Lebensmittel, welche genetisch veränderte Bestandteile beinhalten,
gekennzeichnet werden müssen. Diese Regelung gilt jedoch nur für
wenige genetisch veränderte Pflanzen und berücksichtigt z.B. nicht
die Verwendung der genetisch veränderten Sojabohne in Lebensmitteln.
(nach [12]) Aus diesem Grund bezeichnet Greenpeace die Novel-Food-Verordnung
auch als mangelhaft (Greenpeace Informationsmaterial).
Meiner Meinung nach wird die Gentechnologie im Bereich Lebensmittelerzeugung
sicher sinnvoll eingesetzt. Dennoch sollte darauf geachtet werden,
dass durch bestimmte Einschränkungen ein unkontrolliertes Hantieren
mit der Gentechnologie unmöglich gemacht wird. Wie man sagt ist
der Kunde König, deshalb sollte er auch noch in Zukunft davor geschützt
werden, durch genmanipulierte Lebensmittel zu erkranken. Das Risiko
eine Erkrankung durch genmanipulierte Lebensmittel zu erleiden ist
zwar als gering einzuschätzen, dennoch sollte man in jedem Fall
auf Nummer sicher gehen.
Facharbeit
von Thomas Hauske
Stand 01/1998
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